TÜRKISCHE VERHÄLTNISSE!

Mehrere blu Angestellte bekamen gestern eine erfreuliche Mitteilung. Als Unterzeichner der Petition „Aufenthaltsrecht für Rodrigue K. !“ openPetition erhielten sie eine Email, dass das unter anderem wegen Zweifeln an der Homosexualität abgelehnte Asylverfahren wieder aufgenommen wird und eine Abschiebung vorerst abgewendet ist. Erschütternd ist die Begründung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und die weiteren Schikanen der Behörden.

Gerade erst kursierten wieder Meldungen über die aus deutscher Sicht unhaltbaren Zustände im türkischen Militär, dass Beweise für Homosexualität verlangt, da meldet sich eben dieses Bundesamt und erklärt, dass sich durch die eingetragene Lebenspartnerschaft von Rodrigue K. neue Erkenntnisse bezüglich seiner Homosexualität ergeben hätten. Aha. Hätte er in einem schwulen Porno mitgespielt, wäre das gleich eindeutig gewesen und hätte Rodrigue und seinem Partner Dennis Ärger erspart? Einzelheiten zeigen zwar den Erfolg der Petition, offenbaren jedoch gleichzeitig die willkürliche Schikane der deutschen Behörden. In der Mitteilung von openPetition heißt es:

„Allerdings bereitet die Ausländerbehörde Rodrigue weiterhin Probleme: obwohl sein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis schon seit fast zwei Wochen besteht, hat er wieder nur eine Duldung erhalten, bis sein Dokument in 3 Wochen fertig gestellt wird. Damit wird er die Stelle, die ihm bei vorliegender Aufenthaltserlaubnis zugesichert worden war, voraussichtlich verlieren. Das Stellenangebot hatte er der Behörde schon im Dezember vorgelegt. Dies ist ohne Zweifel pure Schikane seitens der Ausländerbehörde: Rodrigue könnte sich finanziell selbst versorgen, aber die Behörde will ihn offensichtlich dazu zwingen, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Damit könnte sie im Nachhinein behaupten, er würde den deutschen Sozialstaat ausnutzen.

Die Klage gegen die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Lebenspartnerschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen werden Rodrigue und sein Anwalt Michael Junge auf jeden Fall weiterführen. Denn ohne diese unerwartete Wende seitens des Bundesamtes wäre Rodrigue immer noch in einer sehr prekären Lage und von Abschiebung bedroht. Und das ist skandalös! Zudem ist die Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung der Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen (§ 28 AufenthaltsG) vorteilhafter als eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthaltsG. Beispielsweise ermöglicht sie ggf. bereits nach drei Jahren statt fünf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Es muss deshalb gerichtlich entschieden werden, dass Rodrigue eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthaltsG zusteht. Die Ausländerbehörde Elbe-Elster muss verpflichtet werden, endlich rechtmäßig zu handeln!“ •ck/pm

Internet: ALLE INFOS HIER

Back to topbutton