Priestererpresser vor Gericht

In Köln muss sich dieser Tage ein schwuler Sex-Masseur vor Gericht verantworten, weil er einen ebenfalls schwulen Priester mit dem pikanten Spitznamen "Papst" erpresst haben soll. Der Pope soll die Dienste des Sex-Dienstleisters in Anspruch genommen haben, um sich durch körperliche Freuden von seinen anstrengenden geistlichen Tätigkeiten ablenken oder belohnen zu lassen. Der zu Hilfe gerufene Masseur betätigte sich neben seinem eigentlichen Job als Lustbefriediger aber auch als Hobbyfilmer und zeichnete des Pfarrers leiblich-sexuelle Freuden auf, um diesen anschließend damit zu erpressen - gegen Zahlung von 2.000 Euro sollte das schmutzige Hobbyfilmchen in den Besitz des Geistlichen übergehen, ansonsten wollte der Masseur die Gemeinde informieren und den Streifen im Internet veröffentlichen. Der "Papst" ließ sich darauf jedoch nicht ein und erstattete Anzeige gegen den Masseur. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden die Videobänder sichergestellt; jetzt muss sich der vorbestrafte Angeklagte wegen Erpressung vor Gericht verantworten.

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