Hamburg: Landesrecht angeglichen

Schwule und lesbische Lebenspartner haben im hamburgischen Landesrecht jetzt die gleichen Rechte und Pflichten wie „herkömmliche“ Ehegatten. Das gilt beispielsweise für die Beihilfe und die Zweitwohnungssteuer. Einer Pressemitteilung des LSVD Deutschland zufolge hat das der Rechtsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft bereits am Dienstag beschlossen. Einzige Ausnahme sei die Gleichstellung beim Familienzuschlag, heißt es. Um in diesem Punkt eine Anpassung zu erreichen, müsse es eine Angleichung im Landesbeamtenrecht geben.

Die Anpassung geht auf eine Initiative des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland (LSVD) zurück. Dort hofft man jetzt auf ein Nachziehen auch in anderen Bundesländern.

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