JUSTIZMINISTER DER LÄNDER FORDERN ADOPTIONSRECHT

Im November 2010 schaffte es ein Vorschlag des damaligen Justizsenators von Hamburg Til Steffens (Grüne) trotz Gegenwehr vom Koalitionspartner CDU in die Justizministerkonferenz und wurde dort verabschiedet. Worum ging es? Schon damals um das vollständige Adoptionsrecht für eingetragene Partnerschaften Homosexueller.

Justizsenator Dr. Till Steffen Anfang November 2010: „Die Beschränkung des Adoptionsrechts auf die Stiefkindadoption ist nicht systemgerecht. Wichtig ist nicht die biologische Elternschaft, sondern die liebende Fürsorge der Eltern für das Kind. Schwule und Lesben sind genauso gute oder schlechte Eltern wie Heterosexuelle.“

Die aktuell tagende Justizministerkonferenz erneuerte ihre Aufforderung an die Bundesregierung gestärkt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Sukzessivadoption aus Februar dieses Jahres. Dort war zu lesen: „Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, bestehen nicht; insbesondere sind beide Partnerschaften gleichermaßen auf Dauer angelegt und rechtlich verfestigt.“ (BVerfG 1 BvL 1/11RN 104)“

Volker Beck kündigte an, ein entsprechendes Gesetz noch vor der Sommerpause im Bundestag zur Abstimmung zu bringen. Dies wird dem politischen Ränkespielen folgend mit hoher Wahrscheinlichkeit einmal mehr von der schwarzgelben Koalition abgelehnt werden.

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, die nach eigenen Angaben Gesetzentwürfe für alle möglichen Gleichstellungsfragen in der Schublade hat, belässt diese weiterhin dort. Zu mehr als einem über die Medien verbreiteten Appell an die Bundesregierung, das Thema anzupacken konnten sie und der Juniorpartner der Koalition sich bislang nicht durchringen. •ck

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