LEBENSPARTNERSCHAFT BESSER GESTELLT

Das Bundesarbeitsgericht hat zwei Urteile gefällt, die verpartnerten Homosexuellen im öffentlichen Dienst zu Gute kommen.

Das Gericht entschied, dass Beschäftigte, die in der Vergangenheit den Bundesangestelltentarif erhalten haben, auch den kinderbezogenen Ortszuschlag beanspruchen können. Eine Beschränkung auf Ehepaare widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz. Ebenso seien Auslandszuschläge, die Ehepaaren gewährt werden, ebenso an Lebenspartner zu zahlen. •ck

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