STEUERLICHE GLEICHSTELLUNG HOMOSEXUELLER

Das Finanzgericht in Bremen hat das Finanzamt in Bremen dazu verpflichtet, schwule und lesbische Paare in einer eingetragenen Partnerschaft genauso zu behandeln, wie heterosexuelle Ehepaare. Geklagt hatte ein lesbisches Paar, dem die Eintragung der Steuerklassen V und III verweigert wurde.

In der Begründung des Gerichts heißt es, dass Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Partnerschaft bestünden. „Ferner überwiege das besondere Interesse, nicht wegen der sexuellen Orientierung diskriminiert zu werden, das fiskalische Interesse des Staates“, so die Richter in der Mitteilung (1 V 113/11 <5>). •ck

Back to topbutton