Namibia/Südafrika • Maya und Paula wollen nach Hause

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Ein homosexueller Mann kämpft vor Gericht um die Staatsbürgerschaft seiner durch Leihmutterschaft geborenen Zwillingstöchter. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes von Namibia soll heute fallen.

Die Zwillinge Maya und Paula erblickten am 13. März das Licht der Welt – geboren von einer Leihmutter in Durban, Südafrika. Die Leihmutterschaft war von einem südafrikanischen Gericht genehmigt worden und wie es die Leihmutterschaftsvereinbarung vorsieht, sind die beiden Mädchen seit dem Zeitpunkt ihrer Geburt offiziell die Kinder von Phillip Lühl und Guillermo Delgado. So weit so gut. 

Leider sitzt Phillip Lühl, der selbst namibischer Staatsbürger ist, seit der Geburt mit seinen Töchtern in Südafrika fest. Die namibische Regierung weigert sich nämlich, den Mädchen Dokumente auszustellen. Sie verlangt von dem 38-jährigen Architekten und Universitätsdozenten einen genetischen Beweis dafür, dass er der leibliche Vater seiner Kinder ist. 

Doch weder im namibischen Gesetz noch in der Verfassung gibt es einen Artikel, in dem die Abstammung durch genetische Verbindung definiert wird. Phillip Lühl und sein Mann werden gezielt diskriminiert, weil sie ein gleichgeschlechtliches Paar sind, das Kinder hat.

Staatlich sanktionierte Homophobie

Die Weigerung der Regierung, seinen Töchtern die Einreise zu erlauben, sei ein „aktive[r] Akt der Diskriminierung“, erklärte Lühl in einem Gespräch mit Africanews. In Namibia gebe es eine „staatlich sanktionierte Homophobie, die immer noch sehr verbreitet ist“.

„Diese Anforderung würde niemals an ein heterosexuelles Paar gestellt werden [oder] an eine alleinerziehende Mutter, die in Südafrika geboren hat und nach Namibia kommt“.

Hierzu muss man wissen, dass Homosexualität in Namibia nach wie vor illegal ist – das Sodomiegesetz geht auf das Jahr 1927 zurück –, homosexuelle Handlungen aber, sofern sie in privatem Umfeld stattfinden, strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden. Rechtlich schützt die namibische Verfassung sexuelle Orientierung (und damit auch Homosexualität) sogar durch ein allgemeines Verbot der Diskriminierung von Menschen in Beruf und Beschäftigung.

Lühl erzählte der Agentur Reuters, dass er und sein Ehemann (die beiden haben sich kürzlich in Südafrika das Ja-Wort gegeben), eigentlich nie Diskriminierungserfahrungen in Namibia gemacht hätten ... bis zu dem Zeitpunkt, als ihr Sohn Yona 2019 per Leihmutterschaft in Südafrika zur Welt kam. Erst da habe ihre missliche Lage begonnen, erklärte Lühl weiter. Jegliche Form des öffentlichen Ausdrucks von Liebe, wozu die Elternschaft nun mal gehört, ist in der namibischen Gesellschaft nach wie vor tabuisiert und wird geächtet.

„Das war wirklich der Moment, in dem die Dinge anfingen, kompliziert zu werden“, sagte Lühl. „Wir beantragten die Staatsbürgerschaft, aber uns wurde gesagt, dass er die Staatsbürgerschaft nur bekommen kann, wenn wir eine genetische Verbindung zu mir als namibischem Vater nachweisen können.“

Lühl und Delgado argumentieren aber, dass es für den Nachweis einer biologischen Beziehung zwischen Eltern und Kindern keine Rechtsgrundlage gibt. Die Forderung nach einem solchen Beweis sei diskriminierend, weil beide zu gleichen Teilen Eltern sind.

„Wir lehnen die Vorstellung ab, dass einer von uns eine genetische Verbindung haben muss. Denn es ist nicht so, dass einer von uns ein Elternteil ist, wir sind beide legale Eltern.“

Seitdem kämpft das gleichgeschlechtliche Paar um die namibische Staatsbürgerschaft für ihren 2-jährigen Sohn Yona. Die Angelegenheit wurde im November 2019 vor einem namibischen Gericht verhandelt, eine endgültige Entscheidung ist noch ausständig.

Besonders frustrierend: Die Kinder haben durch den mexikanischen Vater Guillermo Delgado auch ein Recht auf die mexikanische Staatsbürgerschaft. Mexiko unterhält aber keine Botschaft in Namibia, die zuständige Botschaft befindet sich im südafrikanischen Pretoria, wohin der Kleine nicht reisen kann, weil er ja keine Dokumente hat.

Letzte Hoffnung

Phillip Lühl hat nun beim Obersten Gerichtshof von Namibia einen dringenden Antrag gestellt, in dem er das Gericht bittet, den namibischen Innenminister Frans Kapofi zu verpflichten, den Zwillingen vorläufige Dokumente auszustellen oder zumindest zuzulassen, dass Lühl mit den beiden Babys nach Namibia reisen darf.

Am 19. April will der Oberste Gerichtshof das Urteil bekannt geben. Es ist Lühls vorerst letzte Hoffnung, mit Maya und Paula nach Hause fahren zu dürfen, wo Papa Guillermo und Bruder Yona schon sehnlichst warten.

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