Antrag abgelehnt: Namibischer Vater muss mit Töchtern in Südafrika bleiben

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Der Oberste Gerichtshof in Namibia hat den Antrag eines homosexuellen Vaters auf Reisedokumente für seine beiden Töchter abgelehnt. Die Zwillinge Maya und Paula Delgado-Lühl, die am 13. März in Durban durch Leihmutterschaft zur Welt kamen, dürfen nicht nach Hause reisen.

Es sei „eine ziemliche Überraschung“ und „ein ziemlicher Schock“, erklärte Phillip Lühl gestern gegenüber AFP, als feststand, dass der Oberste Gerichtshof in Namibia seinen beiden Töchtern die Einreise nach Namibia verweigert. Das Urteil passe „in dieses Gesamtbild des sehr harten Widerstands, Fortschritte in Bezug auf die Gleichberechtigung aller zu erzielen“, so Lühl. Er und sein Mann müssten jetzt erst einmal das Urteil genauer studieren, bevor über die nächsten Schritte entschieden werden könne.

Lühl hatte eine richterliche Verfügung angestrebt, die das Innenministerium dazu verpflichtet hätte, ihm und den Mädchen die Einreise nach Namibia zu erlauben (wir berichteten). Drei Wochen hatte er auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Windhoek gewartet – dann die große Enttäuschung. Am Montag lehnte Richter Thomas Masuku seinen Antrag ab.

Masuku begründete seine Entscheidung damit, es sei eine „gerichtliche Überschreitung“ des Gerichts, das Innenministerium und das Einwanderungsministerium anzuweisen, den einmonatigen Zwillingen Notfallreisebescheinigungen auszustellen.

„Juristische Bankrotterklärung“

Anwältin Uno Katjipuka-Sibolile nannte das Urteil eine „juristische Bankrotterklärung“. Die Begründung des Gerichts, Lühl hätte vor seiner Klage zunächst beim Ministerium formal um eine Einreiseerlaubnis für die Zwillinge ansuchen müssen, lässt sie nicht gelten. Sie sagt, das Wohl der Zwillinge hätte im Vordergrund stehen müssen. Außerdem verletze das Urteil das Recht auf Familie und das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot. Denn Lühl und Delgado sind laut Geburtsurkunde die Eltern der Zwillinge, der geforderte Vaterschaftstest somit „entwürdigend“.

Einige befürchten sogar, der Fall könne einen diplomatischen Streit zwischen Namibia und Südafrika nach sich ziehen, wie The South African berichtete. Darren Bergman, Abgeordneter des südafrikanischen Parlaments und seit 2019 Schattenminister für internationale Beziehungen und Zusammenarbeit, bezeichnete die Gesetze von Namibia als „homophob“ und forderte die südafrikanische Regierung im März auf, die Diskriminierung auf diplomatischem Wege zu stoppen.

„Die südafrikanische Regierung muss ihre Außenpolitik, die sich auf den Schutz der Menschenrechte in Afrika konzentriert, umsetzen. Die Minister Naledi Pandor [Außenministerin] und Aaron Motsoaledi [Innenminister] müssen die diplomatischen Kanäle der Regierung nutzen, um die homophobe Diskriminierung und Verletzung der Menschenrechte dieses Paares und anderer gleichgeschlechtlicher Paare auf dem ganzen Kontinent zu beenden.“

Namibische LGBTIQ*-Verbände vereinen sich

Die queere Community Namibias hatte sich schon vor dem Urteil solidarisch hinter Lühl und Delgado gestellt und öffentlich gegen das namibische Innenministerium protestiert. 17 namibische LGBTIQ*-Organisationen schlossen sich zur Bewegung Namibian Equal Rights Movement  zusammen und starteten eine Petition für die Heimkehr der beiden Mädchen. 

Omar van Reenen, Mitbegründer des Namibian Equal Rights Movement, erklärte in einer Pressemitteilung, den Mädchen sei nur deshalb die Einreise verweigert worden, weil die Eltern in einer gleichgeschlechtlichen Ehe leben. Die Entscheidung betreffe auch die zukünftigen Rechte aller Minderheiten in Namibia. Deshalb müssen der in Namibia so hochgepriesenen Gleichberechtigung endlich auch Taten folgen, alles andere sei Heuchelei, so van Reenen: 

„Es gibt keine Freiheit, wenn es keine Gleichheit gibt.“

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