Happy End in Namibia: Gericht entscheidet zugunsten von Regenbogenfamilie

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Nach einem zweijährigen Gerichtsstreit hat der Oberste Gerichtshof von Namibia den Sohn eines schwulen Paares als namibischen Staatsbürger anerkannt  ein wichtiger juristischer Sieg für Regenbogenfamilien in dem afrikanischen Land, in dem sexuelle Kontakte zwischen Männern verboten sind und gleichgeschlechtliche Ehen nicht anerkannt werden.

In einem Präzedenzfall entschied der Oberste Gerichtshof am 13. Oktober, dass der zweieinhalbjährige Yona Delgado-Lühl aufgrund seiner Abstammung die namibische Staatsbürgerschaft besitzt. Ursprünglich hatte die namibische Regierung dem in Südafrika durch Leihmutterschaft geborenen Jungen die Staatsbürgerschaft verweigert und einen DNA-Test von Vater Phillip Lühl verlangt, obwohl dieser auf der Geburtsurkunde als Elternteil genannt wird. Denn nur Lühl ist Namibier, sein Ehemann Guillermo Delgado besitzt die mexikanische Staatsbürgerschaft. 

Richter Thomas Masuku vom Obersten Gerichtshof in Windhoek wies das Ministerium für Inneres und Einwanderung an, die Prozesskosten zu übernehmen und Yona innerhalb von 30 Tagen nationale Dokumente auszustellen. Für Uno Katjipuka-Sibolile, die Anwältin des Paares, ist das Gerichtsurteil ein

„großer Gewinn für gleichgeschlechtliche Paare und insbesondere ein großer Gewinn für namibische Kinder, die außerhalb Namibias durch Leihmutterschaft geboren wurden.“

Chris De Villiers, Vorsitzender von Out & Proud Namibia, bezeichnete das Gerichtsurteil als Sieg für die Demokratie. „Mit großem Stolz auf unser Justizsystem habe ich heute die unglaublichen Neuigkeiten erhalten“, sagte er gegenüber MambaOnline

„Der Kampf um Gleichberechtigung ist noch nicht vorbei, aber der Ausgang dieses Verfahrens ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“

Der namibischen Regierung attestierte De Villiers „kritische Lücken bei der Umsetzung der namibischen Verfassung“. Es sei traurig, dass sich Privatpersonen an die Gerichte wenden müssten, um ihre Rechte zu sichern, so De Villiers. 

Happy End auch für Maya und Paula?

Die Kehrtwende des Gerichts lässt hoffen, dass auch den Zwillingen des Paares, die Anfang dieses Jahres ebenfalls von einer Leihmutter in Südafrika geboren wurden, bald die namibische Staatsbürgerschaft zuerkannt wird (wir berichteten). Auch in diesem Fall hatte der Oberste Gerichtshof von Namibia den Antrag zunächst abgelehnt und die Mädchen so de facto staatenlos gemacht (wir berichteten). woraufhin Hunderte Menschen mit Regenbogenfahnen vor das Innenministerium zogen und gegen die „eklatante Verletzung der Menschenrechte“ protestierten. „Wir sind queer, wir sind hier“, skandierten die Demonstrierenden und forderten, Paula und Maya nach Hause zu lassen.

„[Die LGBTQ-Community] möchte nicht bevorzugt werden, aber wir wollen wie alle anderen auch nicht diskriminiert werden“, schrieb Chris de Villiers damals in einem offenen Brief an den namibischen Innenminister Frans Kapofi und forderte die namibische Regierung auf, „ihre Gesetzgebung in Bezug auf LGBTQ+-Rechte zu überarbeiten und sie an die Gesetzgebung ihrer inklusiven Nachbarn wie Südafrika anzupassen“.

Der Protest führte dazu, dass die namibische Regierung Maya und Paula im Mai doch noch Notfall-Reisedokumente zur Heimreise nach Namibia ausstellte. Ob die Mädchen ebenfalls die namibische Staatsbürgerschaft erhalten werden, steht noch nicht fest. Ihr Fall wird in einem separaten Verfahren entschieden.

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