EU-Bericht: Slowakei und Tschechien mit Nachholbedarf

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Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) des Europarates fordert die Slowakische Republik auf, LGBTIQ*-Personen besser vor Diskriminierung, Hassverbrechen und Hassreden zu schützen.

Ein am 8. Dezember veröffentlichter Bericht enthält insgesamt 15 Empfehlungen an die slowakischen Behörden. Die Entwicklung eines Aktionsplans für LGBTIQ*-Personen soll neben der Sicherstellung, dass Roma-Kinder einen besseren Zugang zu Bildung erhalten, vorrangig behandelt werden.

Die Slowakei hat seit Veröffentlichung des letzten ECRI-Berichts im Jahr 2014 in bestimmten Bereichen Fortschritte gemacht. Das Budget des Nationalen Zentrums für Menschenrechte wurde erheblich aufgestockt, ein Aktionsplan gegen Rassismus wurde eingeführt und die Bestimmungen über Hassverbrechen im Strafgesetzbuch wurden verschärft. Mit der Durchsetzung wurden Spezialeinheiten in Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht beauftragt. Vereinzelt sind gegen Politiker und Medien bereits Sanktionen für Hassreden verhängt worden.

Neuer Anlauf für Aktionsplan? 

Die Slowakei steht dennoch vor wichtigen Herausforderungen, denn trotz einiger Verbesserungen in der Haltung gegenüber LGBTIQ*-Personen hat sich in den letzten Jahren infolge anhaltender Anti-LGBT-Hassreden eine negative Dynamik entwickelt. Einige von politischen Parteien durchgeführte Kampagnen haben diese Dynamik verstärkt. 

Schon im Jahr 2015, nach Veröffentlichung des letzten ECRI-Berichts über das Land, wurde ein Entwurf eines Aktionsplans zur Verbesserung der Situation von Queers diskutiert, der schlussendlich aber nicht angenommen wurde. Daher empfiehlt die ECRI vorrangig die Entwicklung und Umsetzung einer solchen nationalen Strategie, um das Recht auf Gleichberechtigung von LGBTIQ*-Personen wirksam zu machen, die Öffentlichkeit für die Probleme, mit denen sie konfrontiert sind, zu sensibilisieren und sie vor Hassdelikten, Hassreden und Diskriminierung zu schützen.

Zündstoff bei Trans*rechten

Die ECRI tritt auch für die Abschaffung der Praxis ein, die Trans*gender Personen zwingt, sich einer Sterilisation zu unterziehen, um ihren eingetragenen Namen und ihr Geschlecht zu ändern. Das habe im slowakischen Recht keine Rechtsgrundlage und stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, so die Begründung.

Die ECRI empfiehlt, die Unabhängigkeit der Polizeiinspektion zu stärken oder eine andere unabhängige und mit angemessenen Mitteln ausgestattete Stelle mit der Untersuchung von Vorwürfen rassistischen, homophoben und transphoben Polizeimissbrauchs zu beauftragen und das Tragen von Body-Cams durch Polizeibeamte während der Interventionen flächendeckend einzuführen.

Auch für die Tschechische Republik hat die ECRI am 8. Dezember einen Bericht vorgelegt. Darin werden ähnliche Forderungen für eine Verbesserung für LGBTIQ*-Rechte erhoben. 

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