In Haft vergewaltigt: Peru wegen transphober Polizeigewalt verurteilt

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Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Republik Peru für die willkürliche Inhaftierung, Vergewaltigung und Folter von Azul Rojas Marín verurteilt. Vorausgegangen ist ein inzwischen zwölf Jahre andauernder Kampf um Gerechtigkeit. 

Das Verbrechen

Die Transgender-Peruanerin Azul Rojas Marín wurde am 25. Februar 2008 spät in der Nacht von Polizisten ohne Grund festgenommen, geschlagen, angeschrien und beleidigt. Später, auf der Polizeistation, wurde Rojas Marín, die zu dieser Zeit noch als schwuler Mann lebte, von drei Beamten gewaltsam ausgezogen, wiederholt geschlagen, gefoltert und vergewaltigt.

Der Klageweg

Rojas Marín reichte eine Strafanzeige gegen die Polizeibeamten ein, die von der Staatsanwaltschaft jedoch abgewiesen wurde. Erst mithilfe der LGBTIQ*-Bürgerrechtsorganisationen Redress und Promsex sowie des peruanischen Nationalen Koordinators für Menschenrechte (CNDDHH) gelangte der Fall vor den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte (IACHR). Der IACHR ist ein unabhängiges Gericht mit Sitz in San José, Costa Rica, das 1979 auf Grundlage der Amerikanischen Menschenrechtskonvention gegründet wurde. Verhandelt werden hauptsächlich Fälle von Menschenrechtsverletzungen in Lateinamerika. Ende 2014 nahm der IACHR seine Arbeit auf. Nun, sechs Jahre später ist das Gericht zu einem Urteil gekommen.

Das Urteil

In der am 7. April veröffentlichten Entscheidung des IACHR vom 12. März heißt es, die Republik Peru habe im Fall Azul Rojas Marín das Recht auf Freiheit, auf persönliche Integrität und auf Privatsphäre verletzt. Außerdem sei der Staat bei der Untersuchung des Vorwurfs der sexuellen Folter nicht mit der gebotenen Sorgfalt vorgegangen und habe zum Nachteil von Azul Rojas Marín agiert.

„[Frau Rojas Marín] wurde gewaltsam nackt ausgezogen, mehrmals geschlagen, gefoltert und vergewaltigt ... was eine Folterhandlung gegen das Opfer darstellt. Folglich trägt der Gerichtshof Perus internationale Verantwortung für die Verletzung ihrer Rechte.“

Das Gericht verurteilte den Staat Peru dazu, Azul Rojas Marín eine Entschädigung zu zahlen und ihr psychologische Behandlung zukommen zu lassen. Azul Rojas Marín zeigte sich nach der Urteilsverkündung des IACHR sichtlich erleichtert.

„Ich bin allen Menschen sehr dankbar, die dies möglich gemacht haben. Ich habe keine Worte, um zu beschreiben, wie ich mich fühle. Ich danke Gott für alles. Nach allem, was ich durchgemacht habe, glaubt ein Gericht endlich meinem Wort. Ich hätte diese Freude nur gerne mit meiner Mutter teilen können, die mich immer bei meinen Bemühungen begleitet hat, Gerechtigkeit anzuprangern und zu finden.“

In seinem Urteil stellte der Gerichtshof darüber hinaus fest, dass es in der peruanischen Gesellschaft damals wie heute starke Vorurteile gegen die LGBTIQ*-Bevölkerung gibt, die sich häufig in Gewalttaten manifestieren. Aus diesem Grund ordnete der IACHR die Verabschiedung neuer Gesetze an, mit denen Angriffe auf die peruanische queere Community erfasst und Hassverbrechen gegen LGBTIQ*-Personen strafrechtlich verfolgt werden können.

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