Belize: Homosexualität nicht mehr strafbar!

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In Belize hat ein fast zehn Jahre andauernder Kampf um Gleichberechtigung endlich ein erfreuliches Ende gefunden. Am 30. Dezember 2019 entschied ein Berufungsgericht in Belize, dass ein Verbot homosexueller Handlungen nicht verfassungsgemäß ist. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung aus dem Jahr 2016. 

2010 reichte der schwule Anwalt und LGBTIQ*-Aktivist Caleb Orozco beim Obersten Gerichtshof von Belize Klage gegen § 53 des Strafgesetzbuchs ein, in dem es hieß: „Jede Person, die mit einer Person oder einem Tier einen fleischlichen Verkehr gegen die Ordnung der Natur hat, wird mit einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren bestraft.“

Es dauerte fast sechs Jahre, bis auch das Oberste Gericht von Belize die Verfassungswidrigkeit des veralteten britischen Kolonialgesetzes erkannte. 2016 stellte das Gericht fest, dass § 53 gleich gegen fünf Abschnitte der Verfassung verstößt, nämlich das Recht auf Würde, Gleichheit vor dem Gesetz, Privatsphäre, freie Meinungsäußerung sowie gegen Nichtdiskriminierung aufgrund des Geschlechts. Folgerichtig entschied Richter Kenneth Benjamin im August 2016 zugunsten von Caleb Orozco und ordnete an, dass § 53 nicht mehr auf einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen im privaten Bereich angewendet werden darf.

Die römisch-katholische Kirche bekämpfte das Urteil erst mit offenem Visier, dann über Hinterzimmer

Die römisch-katholische Kirche legte gegen das gesamte Urteil Berufung ein, zog diese im März 2018 jedoch aus unbekannten Gründen wieder zurück. Die belizianische Regierung akzeptierte zwar das allgemeine Urteil des Gerichtshofs zur Entkriminalisierung, auf Druck kirchlicher Gruppen legte der Generalstaatsanwalt aber Berufung gegen die Feststellungen zur Meinungsfreiheit und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ein. 

Nun, drei weitere Jahre später, bestätigte das Berufungsgericht einstimmig die im Jahr 2016 getroffene Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Berufungsrichter Samuel Awich erklärte, einvernehmlicher Geschlechtsverkehr zwischen erwachsenen Homosexuellen unter vier Augen verletze weder die Grundrechte und -freiheiten anderer noch das gegenwärtige öffentliche Interesse. 

Zudem habe der Oberste Richter Kenneth Benjamin die Befugnisse des Gerichts nicht überschritten, als er dem Wort ‚Geschlecht‘ die Bedeutung „sexuelle Orientierung“ zuwies. Konkret heißt das: Das konstitutionelle Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts schließt die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung mit ein.

Freude bei Aktivist*innen

Menschenrechtsorganisationen begrüßten die Entscheidung. Téa Braun, Direktorin von Human Dignity Trust, sagte:

„Die heutige Entscheidung ist Teil eines wachsenden internationalen Trends, in dem anerkannt wird, dass Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung im Wesentlichen auf Geschlechterstereotypen beruht.“

UniBAM Belize, jene NGO, für die Caleb Orozco tätig ist, wirft mit der Frage, was denn der Caleb-Orozco-Fall für die belizianische queere Community bedeutet, schon einen Blick in die Zukunft: 

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