Homo-Hochzeitstorte verweigert – EGMR verweigert Verfahren

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Donnerstag die Beschwerde eines Manns aus Nordirland zu einem Hochzeitskuchen mit einer Botschaft zur Homo-Ehe zurückgewiesen. Der Mann hatte sich durch die Weigerung der Bäckerei, den Kuchen herzustellen, in seinen Rechten verletzt gesehen.

Der in der nordirischen Stadt Belfast lebende Gareth Lee hatte im Jahr 2014 eine Torte für eine Veranstaltung einer Organisation für Schwulenrechte bestellt. Kurz zuvor hatte das Regionalparlament Nordirlands zum dritten Mal gegen die Legalisierung gleichgeschlechtlicher Ehen gestimmt. Lee, der sich als Aktivist für LGBTIQ*-Rechte einsetzt, hatte damals die Bäckerei einer katholischen Familie gebeten, den Kuchen mit einer Abbildung der Sesamstraßen-Figuren Ernie und Bert zu verzieren und mit der Aufschrift „Support Gay Marriage“ zu versehen. Ernie und Bert wohnen in der Serie zusammen, schlafen auch im gleichen Zimmer. Dass sie wohlmöglich das bekannteste schwule Pärchen der Welt sein könnten, wird immer wieder leidenschaftlich debattiert. 

Die Bäckerei „Ashers Baking Company”, deren Name sich auf die biblische Figur Ascher bezieht, nahm die Bestellung zunächst an. Sie weigerte sich aber später, Lees Sonderwünsche zu erfüllen, weil die Botschaft der Torte dem Glauben der Familie und den „Lehren der Bibel” widerspreche. Die Bäckerei bat um Entschuldigung und erstattete Lee den Preis für die Bestellung. Lee zog gegen die Weigerung vor Gericht, er sah sich durch die Weigerung wegen seiner sexuellen Orientierung diskriminiert. Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs verwarf am Ende allerdings die Klage – mit der Begründung, die Eigentümer der Bäckerei hätten Lees Bestellung nicht wegen seiner sexuellen Orientierung abgelehnt, sondern weil sie die Botschaft abgelehnt hätten, die mit dem Kuchen verbreitet werden sollte. 2019 reichte Lee schließlich eine Beschwerde vor dem EGMR in Straßburg ein. Er begründete sie damit, in mehreren von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Rechten verletzt worden zu sein.

Foto: Paul Faith / AFP


Freude bei Fundamentalisten

Der EGMR nahm die Beschwerde nicht an und argumentierte, der Aktivist für die Rechte Homosexueller hätte vor den britischen Gerichten die Verletzung der Meinungsfreiheit und das Verbot der Diskriminierung nach der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend machen müssen, was er nicht getan habe. Die Richter erklärten, Lee hätte sich dabei bereits auf die Menschenrechtskonvention berufen müssen. Die Beschwerde sei daher nicht zulässig.

Beschwerdeführer Lee äußerte nach der Entscheidung, er sei „äußerst frustriert”, da die Grundfrage seiner Beschwerde nicht fair analysiert worden sei. Lees Anwalt Ciaran Moynagh sprach von einer „verpassten Chance” und erklärte, sein Mandant erwäge, erneut vor ein nationales Gericht zu ziehen. Die fundamentalistisch-evangelikale Initiative „Christian Institute” begrüßte die Entscheidung des EGMR und nannte sie „eine Erleichterung”. Sie sei „eine gute Nachricht für die Meinungsfreiheit”. In den USA hatten Gerichte sich schon mehrfach mit ähnlichen Fällen befasst und mal die Religionsfreiheit, mal das Verbot von Diskriminierung gestärkt. *AFP/ck

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