Jubel und Freudentränen in Botswana: Homosexualität entkriminalisiert

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In einem historischen Urteil erklärte das Berufungsgericht von Botswana die noch aus britischer Kolonialzeit stammenden Gesetze gegen homosexuelle Handlungen für verfassungswidrig. Damit entkriminalisiert das Land einvernehmlichen Sex zwischen gleichgeschlechtlichen Partner*innen.

Am 29. November entschieden die Richter des Berufungsgerichts in Botswana einstimmig, dass jene Abschnitte des botswanischen Strafgesetzbuches, die Homosexualität mit bis zu sieben Jahren Gefängnis bestrafen, gemäß der Verfassung des Landes „gegen das Recht auf Privatsphäre, das Recht auf Freiheit, Sicherheit der Person und gleichen Schutz durch das Gesetz und gegen das Recht auf Diskriminierungsfreiheit“ verstoßen.

Das Berufungsgericht bestätigte damit eine Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 2019. Damals hatte der Oberste Gerichtshof von Botswana einstimmig entschieden, dass die Sodomie-Gesetze verfassungswidrig sind, wogegen die botswanische Regierung allerdings Berufung einlegte. Im letzten Monat wurde der Fall vom Obersten Gerichtshof neu verhandelt.

„The state cannot be sheriff in people’s bedrooms.“

Wie Mail & Guardian berichtet, erklärte das Gericht in seiner Begründung, dass die „Sodomiegesetze einen Platz im Museum oder Archiv verdienen und nicht in der Welt“. Es stellte zudem fest, dass Homosexualität nicht unafrikanisch ist, sondern „lediglich eine andere Art und Weise, wie sich Afrikaner*innen identifizieren, die aber seit vielen Jahren unterdrückt wird“.

„Sexuelle Orientierung ist dem Menschen angeboren und kein Modestatement.“

Weil „die sexuelle Orientierung einer Person ihr Recht auf Privatsphäre ist“, so das Gericht weiter, sei es „nicht im öffentlichen Interesse“, gleichgeschlechtliches Sexualverhalten zu kriminalisieren. Gesellschaftliche Normen der Heteronormativität können das Recht auf Privatsphäre nicht außer Kraft setzen. Richter Michael Leburu fügte hinzu, der „Staat könne nicht Sheriff in den Schlafzimmern der Leute spielen“.

„Welches zwingend öffentliche Interesse erfordert ein solches Gesetz? Es gibt keine Opfer.“

Große Freude in der Community

Die LGBTIQ*-Community in Botswana feierte den historischen Sieg.

Auch Tränen der Freude und Erleichterung flossen. 

Anna Mmolai-Chalmers, CEO der Queer Rights Organisation Lesbians, Gays and Bisexuals of Botswana (LEGABIBO), erklärte, es habe lange gedauert, „bis unsere Gemeinschaft dort ankam, wo sie jetzt ist. Diese unglaublich lebensverändernde Entscheidung macht zwar nicht alles Unrecht wieder gut, das einzelnen Mitgliedern der LGBT-Community angetan wurde, aber sie ist ein Schritt zur Wiederherstellung unserer Würde als Menschen.“

Die Entscheidung habe viele Auswirkungen auf die Community, so Mmolai-Chalmers weiter:

„Sie bietet nicht nur eine rechtliche Bestätigung und Anerkennung der Rechte von LGBT-Personen, sondern schafft auch einen wichtigen Raum für eine effizientere und wirksamere Behandlung von Fragen der öffentlichen Gesundheit. Wir können endlich mit dem Aufbau einer toleranteren Gesellschaft beginnen, in der LGBT-Personen nicht ständig Angst haben müssen, aufgrund dieser archaischen Gesetze verhaftet zu werden. Die eigentliche Arbeit beginnt jetzt.“

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