Student aus Botswana klagt gegen Verbot von Homosexualität

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Laut Artikel 164 des Strafgesetzbuches von Botswana sind homosexuelle Handlungen in dem afrikanischen Land verboten und können mit bis zu sieben Jahren Haft bestraft werden. In den letzten Jahren wurde der Paragraph nicht angewendet, aber die LGBTIQ*-Organisation LEGABIBO protestiert seit Jahren dagegen. Jetzt klagte der schwule Student Letsweletse Motshidiemang mithilfe von LEGABIBO vor dem Gericht der Stadt Lobatse gegen das Verbot. Das Gesetz verletze sein Grundrecht auf Freiheit und körperliche Selbstbestimmung, heißt es in der Begründung. Der Fall soll im März 2018 verhandelt werden.

Foto: facebook.com/LEGABIBO-204201474250

„Das Gesetz verletzt die fundamentalen Rechte und Freiheiten meiner Privatsphäre, indem es einen intimen und persönlichen Aspekt meines Lebens angreift, der keine Respektlosigkeit vor den Rechten und Freiheiten anderer darstellt oder die Öffentlichkeit beschädigt“, formuliert Letsweletse Motshidiemang seinen Anklagegrund. Er wies bei der Einreichung der Klage auch darauf hin, dass die Behauptung, Homosexualität werde von der Bevölkerung Botswanas nicht akzeptiert weder nachgewiesen sei, noch den Tatsachen entspräche. Er berief sich dabei auf eine Studie des Meinungsforschungsinstituts Afrobarometer, die Botswana eine zunehmende Akzeptanz von Homosexualität attestierte. Generalstaatsanwalt Morulaganyi Chamme widersprach dieser Argumentation. Er wies darauf hin, dass Paragraph 164 nicht an ein bestimmtes Geschlecht gerichtet sei, sondern „fleischliche Handlungen gegen die Ordnung der Natur“ im Allgemeinen verurteile. Was genau diese  „Handlungen gegen die Ordnung der Natur“ könne man allerdings diskutieren. Richter Leburu vom Obersten Gerichtshof in der botsuanischen Hauptstadt Gaborone bestätigte, dass der Fall am 22. März 2018 verhandelt werde. 

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