„Es gibt keinen Rückschritt“: Mariela Castro Espín verteidigt Kubas Verfassungsreform und Ehe für alle

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Nach massiven Protesten gegen eine Verfassungsänderung zugunsten gleichgeschlechtlicher Ehen in Kuba macht die Nationalversammlung Zugeständnisse. Internationale Medien sehen in dem Schritt die Abkehr der Regierung von der Unterstützung der Ehe für alle. Doch Kubas LGBTIQ*-Ikone Mariela Castro Espín widerspricht dieser Lesart

Foto: facebook.com/mariela.castroespin

Die Freude unter Kubas LGBTIQ* war riesig, als die Regierung des neuen Präsidenten Miguel Díaz-Canel im Sommer bestätigte, dass Artikel 68 der neuen Verfassung die Ehe vom „Bund zwischen Mann und Frau“ zum „freiwillig geschlossenen Bund zwischen zwei Personen“ umdefinieren werde (blu berichtete). Anschließend waren in der Bevölkerung allerdings auch massive Proteste gegen den „Angriff“ auf das traditionelle Eheinstitut laut geworden. Diesen Protesten zollt die Nationalversammlung bei den derzeitigen Abschlussverhandlungen zur Verfassungsreform nun mit einer Umformulierung von Artikel 68 Tribut. 

In einem offiziellen Tweet wurde am Dienstag verkündet: „Die Kommission schlägt vor, die Anpassung des Ehebegriffs zu verschieben und vorerst nicht in der Verfassung festzuschreiben, damit alle Meinungen berücksichtigt werden können.“ Diese Verkündung führt nun weltweit zu „Kuba streicht Unterstützung gleichgeschlechtlicher Ehen aus der Verfassung“-Schlagzeilen. Dieser Lesart widerspricht Mariela Castro Espín, Nichte von Fidel Castro und Direktorin des staatlichen Zentrums für sexuelle Aufklärung CENESEX. Sie weist darauf hin, dass die Geschlechtsneutralität in Artikel 68 auch in der neuen Fassung erhalten bleibe. 

„Unglücklicherweise verkürzt die vom Gesetzgeber getwitterte Nachricht die Ansätze des neuen Vorschlags, was dazu führt, dass viele ihn als Rückschritt interpretieren“, so Castro Espín in einer Stellungnahme bei Twitter und Facebook. „Bei aller Verantwortung muss ich klarstellen: Die neue Formulierung erhält den Kern des ursprünglichen Artikels 68, da sie die heteronormative Unterscheidung zwischen Geschlechtern aus dem alten Verfassungstext von 1976 aufhebt.“ So sei nun statt „Personen“ zwar von „Ehepartnern“ die Rede, damit bleibe die Grundlage für eine baldige gesetzliche Umsetzung der Ehe für alle aber erhalten. „Es gibt keinen Rückschritt“, resümiert Castro Espín. „Der Kern von Artikel 68 bleibt erhalten und der Kampf geht weiter.“ Man solle nun zu weiteren Fortschritten mit einer zügigen Verabschiedung der Verfassung beitragen. 

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