Schweiz: Coca-Cola, die Weltwoche und der Volksentscheid gegen Hass

by ,

Als Zeichen der Solidarität mit der queeren Community platziert Coca-Cola kurz vor der Volksabstimmung zur Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm am kommenden Sonntag auf den Titelseiten der wichtigsten Schweizer Zeitungen Cola-Flaschen im Regenbogendesign.

In allen vier Landessprachen und in Englisch ist das „Coca-Cola-Gleichstellungsmanifest“ auf Anzeigen und sogar Titelseiten der größten Schweizer Zeitungen abgedruckt, mit dem sich der Getränkehersteller für eine „bunte und diskriminierungsfreie Schweiz“ ausspricht. Anlass ist der Volksentscheid am 9. Februar, bei dem die Schweizer*innen darüber abstimmen, ob die bisherige Anti-Rassismus-Strafnorm um den Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung erweitert werden soll – die Einzelheiten dazu am Ende des Artikels im Video.

Coca-Cola will von Einflussnahme auf Volksentscheid nicht wissen

Der Konzern möchte die Kampagne allerdings nicht als politische Position oder gar als Abstimmungsempfehlung verstanden wissen. Es sei vielmehr eine Offensive, mit der das Unternehmen Farbe zu einer bunten Schweiz bekennen will, erklärte Nigel Davis, Geschäftsführer von Coca-Cola HBC Schweiz AG:

„Es ist die Vielfalt in diesem Land, welche die Schweiz zu einer beispiellosen Erfolgsgeschichte macht. Wir sind stolz, ein Teil dieser vielfältigen Gesellschaft sein zu dürfen und hoffen, mit unserem Manifest eine Diskussion zu lancieren.“

Es ist nicht das erste Mal, dass Coca-Cola seine Bekanntheit dazu nutzt, um auf die Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender aufmerksam zu machen und die Gesellschaft dahingehend zu sensibilisieren. Im August letzten Jahres hatte Coca-Cola mit der Plakatwerbekampagne „#LOVEISLOVE – Null Zucker, null Vorurteile“ in Ungarn für Aufsehen gesorgt (wir berichteten). Unter den Anhänger*innen der Fidesz-Partei lösten die Plakate, auf denen sowohl hetero- als auch homosexuelle Paare abgebildet waren, eine Welle der Empörung aus. In weiterer Folge wurde der Konzern wegen Verletzung der Bestimmungen zum Schutze von Kindern und Minderjährigen zu einer Geldstrafe verurteilt. 


Wichtige Abstimmung am 9. Februar

Bislang verfügt die Schweiz noch nicht über ein ausführliches Diskriminierungsschutzgesetz, das Handlungen oder Äußerungen gegen die geschlechtliche Vielfalt unter Strafe stellt (wir berichteten). Betroffene können sich im Ernstfall zwar auf Artikel 28 des Zivilgesetzbuches berufen, der sich mit dem Schutz der Persönlichkeit befasst. Geäußerte Beleidigungen und Vorurteile gegen die Community insgesamt zogen bislang aber keine strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Queere Menschenrechtsgruppen fordern daher schon lange, die Anti-Rassismus-Strafnorm zu erweitern und Handlungen oder Äußerungen gegen die geschlechtliche Vielfalt per Gesetz unter Strafe zu stellen – wie es auch bei antisemitischen oder rassistischen Äußerungen und Handlungen der Fall ist. 

Die Vorlage des Volksentscheides hat die Schweizer Verwaltung HIER hinterlegt.

Back to topbutton