Ehe-für-alle-Prozess in Japan beginnt mit deutlichen Worten und Tränen

by

Sechs gleichgeschlechtliche Paare haben am Montag in Tokio bei der ersten Anhörung in einem Prozess, der die Ehe für alle in Japan durchsetzen soll, Gleichberechtigung gefordert. Es war der erste Prozesstag im Rahmen einer landesweiten „Marriage For All Japan“-Bewegung.

Foto: facebook.com/marriageforalljapan

Der schwule HIV-Aktivist Ikuo Sato brachte das Anliegen der Kläger im Gericht von Tokio folgendermaßen auf den Punkt: „Die Anerkennung der Ehe für alle bedeutet, dass nachfolgende Generationen nicht den Selbsthass erfahren müssen, den ich hatte, als ich jünger war.“ Der 60-Jährige hatte zuvor deutlich gemacht, dass sich das Alltagsleben von gleichgeschlechtlichen Paaren im Grunde nicht von dem heterosexueller Paare unterscheidet, dass es also auch keinen Grund gäbe, ihnen das Recht zu heiraten vorzuenthalten. 

Ikuo Sato und sein Partner waren eins von sechs Paaren, die am Montag die erste Anhörung im Rahmen einer Klagewelle zelebrierten, die am Valentinstag von 13 Paaren aus ganz Japan in Gang gesetzt worden war (blu berichtete). Der Prozessauftakt fiel teilweise sehr emotional aus. So machten die Kläger das Leid deutlich, das durch Ignoranz gegenüber LGBTIQ* in der japanischen Gesellschaft ausgelöst wird, während anhand exemplarischer Schicksale die Ungerechtigkeit des Ehe-Ausschlusses verdeutlicht wurde. So berichtete Klägerin Ono über ihre 14-jährige Beziehung mit ihrer Partnerin, mit der sie drei Kinder großzieht, und die Angst, die sie infolge einer Brustkrebsdiagnose umtreibt, dass ihre Partnerin im Falle ihres Todes ohne jeglichen Anspruch auf ein Erbe oder das Sorgerecht für die Kinder zurückbleibt. 

Unter den Klägern waren auch Ai Nakajima und ihre deutsche Frau Kristina Baumann. Die beiden hatten letztes Jahr in Deutschland geheiratet, doch ihre Ehe war in Ai Nakajimas japanischer Heimat nicht anerkannt worden (blu berichtete). Für Ai Nakajima war der erste Prozesstag eine hochemotionale Angelegenheit. Bei Facebook bekannte sie: „Die Aussage eines anderen Klägers war der Wahnsinn. Wir sind alle so tief in die Vergangenheit eingetaucht, dass ich die Tränen beim Zuhören nicht zurückhalten konnte.“ Ziel der Kläger ist die Angleichung des umstrittenen Verfassungsartikels 24, der das Eherecht aus Sicht der Behörden derzeit exklusiv Verbindungen von Mann und Frau zubilligt.

Back to topbutton