El Salvador: Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen ausgebremst

Der Oberste Gerichtshof von El Salvador hat eine Gesetzesinitiative ausgebremst, die ein Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen anstrebte. Oberrichter José Óscar Armando Pineda Navas und seine Kollegen begründeten das Urteil mit Fehlern im Gesetzgebungsverfahren.

Foto: facebook.com/CorteSupremaJusticiaSv

Am 17. April 2015 wurde in El Salvador in erster Lesung ein Gesetz zugelassen, das die Definition der Ehe als Bund zwischen Mann und Frau festschrieb und damit ein Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen sowie eines Adoptionsrechts für lesbische und schwule Paare vorsah. Damals stimmten 47 Abgeordnete für den Entwurf. Um rechtskräftig zu werden bedurfte es aber einer Zwei-Drittel-Mehrheit (mindestens 56 Ja-Stimmen von 84 Abgeordneten), um die konservative Politiker im kleinsten Land Zentralamerikas seither immer mal wieder warben. Vermutlich vergeblich. Am Mittwoch blockierte das Oberste Verfassungsgericht in San Salvador das Weiterkommen des Gesetzes, indem es Mängel bei dessen Einbringung in den Gesetzgebungsprozess monierte. So sei die Zulassung des Gesetzes eine Art Schnellschuss gewesen, der der Öffentlichkeit keine Chance gegeben habe, sich zu informieren oder dagegen zu positionieren, was bei einer Verfassungsänderung nötig sei. 

Es ist davon auszugehen, dass das Urteil von José Óscar Armando Pineda Navas, Vorsitzender des Verfassungsgerichts von El Salvador, und seinen Kollegen auch auf der jüngsten Anweisung des Interamerikanischen Gerichtshofs basiert, die das Recht zu Heiraten zum Grundrecht erklärte und 15 Länder Lateinamerikas aufforderte, die Ehe für alle einzuführen, darunter El Salvador (blu berichtete). Homosexualität war in El Salvador nie verboten, wird aber stark tabuisiert. Umfragen zufolge befürworten nur 10 Prozent der Bevölkerungen gleichgeschlechtliche Partnerschaften/Ehen.

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