#Homoheilung: Frankreich plant lange Haftstrafen

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Frankreich will sogenannte „Konversionsbehandlungen“ für Homosexuelle härter bestrafen als ursprünglich geplant. Die Nationalversammlung verabschiedete einen entsprechenden Gesetzentwurf der Mehrheitspartei La République en Marche! (LREM), der die Durchführung solcher pseudotherapeutischen Verfahren mit Gefängnis und hohen Geldstrafen ahndet. 

Die Nationalversammlung stimmte in der Nacht zum 5. Oktober in erster Lesung für ein Verbot sogenannter „Konversionsbehandlungen“, wie das Unterhaus des französischen Parlaments mitteilte. Nun muss noch der Senat als zweite parlamen­tarische Kammer über den Gesetzesvorschlag beraten.

Mit dem jüngsten Gesetzentwurf soll das Durchführen solcher pseudotherapeutischen Verfahren, mittels derer versucht wird, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität von Menschen zu ändern, künftig mit zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 30.000 Euro belegt werden. Für Mediziner*innen sieht der Gesetzesentwurf zudem ein mehrjähriges Berufsverbot vor. Ist das Opfer minderjährig oder gehört der/die Täter*in zur eigenen Familie, soll die Haftstrafe auf drei Jahre steigen.

„Hunderte aktuelle Fälle“

Das Ausmaß solcher Praktiken in Frankreich ist schwer abzuschätzen. Eine Untersuchungskommission erwähnte 2019 mehrere hundert Fälle. Die Zahl der Hinweise nehme aber zu, hieß es. Die meist kostenpflichtige „Behandlung“ kann Hypnose, die Einnahme von Hormonen oder Elektroschocks beinhalten. Auch Exorzismen und Zwangsehen sind möglich.

Dieses Gesetz könne „Leben retten“, sagte die Staatssekretärin für Chancengleichheit, Elisabeth Moreno, während der Debatte. „Man darf nicht versuchen, die sexuelle Identität oder Orientierung von Menschen zu ändern“, fügte sie hinzu und betonte:

„Da gibt es nichts zu heilen.“

Seit 2019 in Deutschland (teil)verboten

In Deutschland sind solche Praktiken seit Dezember 2019 gesetzlich verboten (wir berichteten). Das „Sexuelle-Orientierung-und-geschlechtliche-Identität-Schutz-Gesetz“ ist so formuliert, dass es nicht nur den „Schwulenheilern“ das gefährliche Quacksalberhandwerkwerk legt. Das Gesetz stellt neben „Heilungsversuchen“ der sexuellen Orientierung auch Versuche unter Strafe, die geschlechtliche Identität zu „verändern“, also Transsexuelle, Transgender und Transidente mit Pseudotherapien zu traktieren. Ein fortschrittlicher Passus, der der abstammungsrechtlichen Situation in der Bundesrepublik vorauseilt, denn nach dem immer noch gültigen Transsexuellengesetz, sind für die Änderung des bei der Geburt zugewiesenen Geschlechtseintrages immer noch teure und teilweise erniedrigende medizinische Gutachten notwendig. Zudem gilt das Verbot nur für Minderjährige, Erwachsene können nur in nachgewiesenen Missbrauchsfällen gegen ihre Behandlung klagen. *AFP/sah/ck

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