#Schwulenheiler: Bundesregierung verabschiedet verschärftes Verbotsgesetz

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Heute wurde das von Jens Spahn (CDU) vorgelegte Gesetz zum Verbot von sogenannten Konversionsverfahren verabschiedet. Inklusive der von Verbänden und Opposition geforderten Streichung einer umstrittenen Ausnahme.

Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte der Minister dazu:

Foto: BMG

„Wir haben das Verbot noch schärfer gefasst. Vorher gab es Ausnahmen für Heranwachsende. Das wurde gestrichen, denn gerade in dieser Altersphase finden die meisten Therapieversuche statt. Daher wird auch bei 16- bis 18-Jährigen die Konversionstherapie* künftig verboten. Diese angebliche Therapie ist viel zu gefährlich für Leib und Seele, als dass man Graubereiche zulassen dürfte".

Das sogenannte „Sexuelle-Orientierung-und-geschlechtliche-Identität-Schutz-Gesetz“ ist so formuliert, dass es nicht nur den sogenannten Schwulenheilern das gefährliche Quacksalberhandwerkwerk legt. Der vorliegende Entwurf stellt neben „Heilungsversuchen“ der sexuellen Orientierung auch Versuche unter Strafe, die sogenannte geschlechtliche Identität zu „verändern“, also Transsexuelle, Transgender und Transidente mit Pseudotherapien zu traktieren. 


Koalitionspartner zufrieden 

Foto: Ludewig

Für den Koalitionspartner SPD nahm Karl Heinz Brunner, Sprecher für Queerpolitik der SPD Bundestagsfraktion Stellung. Seine Patrei freue sich, dass der Minister die Forderung, Konversionsverfahren auch für unter 18-Jährige zu verbieten, aufgenommen hat.

„Der Community und auch mir und war völlig unverständlich, warum Umpolungsversuche ausgerechnet an Jugendlichen in diesem besonders sensiblen Alten weiterhin möglich sein sollen. Eine solche Ausnahme hätte den Schutzzweck des Gesetzes fast völlig ausgehölt.“

Die SPD werde sich am parlamentarischen Prozess weiter konstruktiv beteiligen. 

„Wir haben versprochen, dieses Gesetz in vollen Umfang umzusetzen und dieses Versprechen werden wir einlösen.“

Opposition reagiert erfreut 

Noch in der Nacht nach Bekanntwerden des Gesetzesentwurfs reagierten die beiden Oppositionspartien FDP und Grüne positiv auf die von Verbänden bis Parteien angemahnte Aufhebung der Sonderregelung für Minderjährige zwischen 16 und 18 Jahren: 

Foto: Stefan Kaminski

„Wir freuen uns, dass das Bundesgesundheitsministerium die einhellige Kritik der Verbände sowie der grünen Bundestagsfraktion berücksichtigt hat und einen Teil der Ausnahmeregelungen für 16 bis 18-jährige gestrichen hat. Zudem werden nicht nur Homosexualität sondern endlich auch alle Formen der Geschlechtsidentität  in das Verbots-Gesetz eingefasst. Sehr kritisch bewerten wir jedoch einen Passus, der es Eltern und Erziehungsberechtigte weiterhin und ohne Folgen ermöglicht, Pseudotherapien zu durchführen.  ... Wir fordern, dass der Gesetzentwurf Jugendliche auch vor dem Druck aus ihrem Umfeld schützt - und zwar ausnahmslos. Daher werden wir Grünen im Verfahren darauf pochen, dass diese Regelung gestrichen wird.“ 

Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik der Bundestagsfraktion der Grünen:



Foto: jens-brandenburg.de

„Die deutliche Kritik von Opposition und Verbänden hat offenbar gewirkt. Jugendliche müssen vor religiösen Fanatikern geschützt werden. Wer die gefährlichen Umpolungsverfahren an Minderjährigen durchführt, darf nicht straffrei davonkommen. ... Das einzig Kranke an Konversionstherapien* ist die zwanghafte Vorstellung der Täter, Homosexualität könne oder solle behandelt werden."

Jens Brandenburg, Sprecher für LSBTI bei der FDP-Fraktion


Foto: Cosima Hanebeck

„Vor diesem Hintergrund muss sichergestellt werden, dass die Ausnahmeregelungen keinesfalls für Maßnahmen von Mediziner*innen und Therapeut*innen mit Approbation gelten. Es muss auch klar sein, dass Konversionsversuche nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden können. Und es muss geprüft werden, inwiefern Heilpraktiker*innen, Beratende in der Familien- oder Jugendhilfe oder in als gemeinnützig anerkannten bzw. staatlich geförderten Beratungsstellen ebenfalls von den Ausnahmeregelungen ausgeschlossen werden können. Über eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit oder anderer Steuerbegünstigungen für Vereine und Körperschaften, die die Durchführung von solchen Pseudobehandlungen unter ihrem Dach erlauben, muss weiter intensiv geredet werden.“ 

Doris Achelwilm, queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion

Vorraussichtlich im Januar wird das Gesetz nun in die parlamentarische Abstimmung gehen und kann so bis zum Frühjahr endgültig verabschiedet werden und im Sommer in Kraft treten. 



*Aus aktueller psychologischer Sicht sollten diese Konversionsverfahren keinesfalls Therapie genannt werden. Die Einordnung in medizinische Therapien ist falsch und unwissenschaftlich. Es gibt keine medizinische Therapie, die Einfluß auf Geschlecht oder sexuelle Orientierungen eines Menschen hat. Unzufriedenheit mit der eigenen Sexualität hat im Gegenteil oft mit einer ablehnenden Haltung des Umfeldes zu tun. 

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