Slowenien: Rückenwind

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Foto: HT

Rückenwind für die Gleichstellungsbewegung im Balkanstaat Slowenien. Das Verfassungsgericht der ehemaligen jugoslawischen Teilrepublik entschied, dass Teile des 2006 eingeführten Lebenspartnerschaftsgesetzes diskriminierend sind.

Konkret ging es um die Regelung von Erbschaftsangelegenheiten, die allgemeingültige Kernaussage der Urteilsbegründung lässt allerdings viel weitergehende politische Forderungen zu. Erstmals hat das oberste Verfassungsgericht nämlich bestätigt, dass sich eine eingetragenen Partnerschaft schwuler oder lesbischer Paare durchaus mit einer heterosexuellen Ehe vergleichen lässt und eben nicht als Partnerschaft zweiter Klasse diskriminiert werden dürfe.

Homosexuellenverbände hatten mit der neuen Mitte-Links-Regierung bereits Gespräche für eine Erweiterung des Lebenspartnerschaftsgesetzes aufgenommen und erhoffen sich durch das jetzt gefällte Urteil Rückenwind für ihre Verhandlungen. Erster Erfolg: Laut Berichten kündigte Familienminister Ivan Svetlik bereits ein modernes Familienkonzept an, dass sich an alle Slowenen ungeachtet deren sexueller Präferenz richten soll.

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