Schwules Paar lädt zur Tortenschlacht im US-Supreme Court

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Seit fünf Jahren beschäftigt der Fall „Masterpiece Cakeshop vs. Colorado Civil Rights Commission“ die US-Gerichte. Jetzt landet er vor Amerikas höchster juristischer Instanz, dem Supreme Court in Washington. In dem Prozess treten Charlie Craig und David Mullins gegen den Bäcker Jack Phillips aus Colorado an. Letzterer hatte sich im Sommer 2012 geweigert, Craig und Mullins eine Torte für ihre Hochzeitsfeier zu verkaufen. Das Paar berief sich auf die Antidiskriminierungsgesetze von Colorado und klagte. Im August 2015 bekamen Craig und Mullins vom Colorado Court of Appeals Recht. Doch Jack Phillips erkennt das Urteil nicht an. Er sieht seine Verweigerung des Tortenverkaufs als Frage von freier Meinungsäußerung und „künstlerischer Freiheit“ und nahm Kurs auf Supreme Court. Damit ist er zur Ikone der Trump-Fans und Homogegner geworden. 

Foto: aclu.org

Die Standpunkte in dem Fall sind klar: Während  das schwule Paar einen Präzedenzfall schaffen will, der Diskriminierung von LGBTIQ* im Einzelhandel unterbindet, beruft sich die Gegenseite auf religiöse und künstlerische Freiheiten. Im Prinzip wird dabei ein grundlegendes Bürgerrecht gegen ein anderes ausgespielt. Dass es dabei um ein vergleichsweise banales Subjekt wie eine Hochzeitstorte geht, verzerrt den Fall in der Wahrnehmung vieler Rezipienten und Medien. Sogar die Argumentation der Jack-Phillips-Fraktion, die unter anderem das Beispiel ins Feld führte, dass ein lesbisches Paar doch auch keine T-Shirts drucken würde, auf denen „Lesben raus“ steht, leuchtet auf den ersten Blick ein. Am Ende werden aber auch in diesem Beispiel nur Ressentiments gegen Antidiskriminierung ausgespielt.  

David Mullins macht mit  einfachen Beispielen deutlich, um wieviel es bei der Sache wirklich  geht: „Eine Schlappe vorm Supreme Court würde die Tür für viele Formen von Diskriminierung öffnen, die in unserer Gesellschaft stattfinden“, äußerte er gegenüber TIME. „Darf ein Hotelbesitzer sich weigern einem gemischtrassigen Paar ein Zimmer zu vermieten, weil seine religiöse Überzeugung ihm sagt, dass Rassen nicht vermischt werden sollten? Und dürfen Firmenbosse sich weigern, alleinerziehende Mütter einzustellen, weil ihre religiöse Überzeugung ihnen sagt, dass Mütter verheiratet sein sollten?“ Diese Beispiele machen deutlich, dass es bei der Tortenschlacht in Washington nicht nur um einen albernen Kuchen, sondern um grundlegenden Diskriminierungsschutz geht. Am 5. Dezember gehen die Anhörungen los. Mit einem Urteil ist allerdings nicht vor nächstem Sommer zu rechnen.

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