Bundestag beendet Blutspende-Verbot auf Grundlage der sexuellen Orientierung

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Der Bundestag hat der Diskriminierung von Männern, die Sex mit Männern haben (MSM), bei der Blutspende ein Ende bereitet.

Mit der am 16. März von den Abgeordneten angenommenen Vorlage endet die jahrzehntelange Praxis, homo- und bisexuelle Männer von vornherein als Blutspender weitgehend auszuschließen. Die Neuregelung solle „Diskriminierungen bei der Spenderauswahl vermeiden“, heißt es in dem Gesetz.

Die Abschaffung des Blutspendeverbots wurde im Koalitionsvertrag und im Aktionsplan der Bundesregierung „Queer leben“ vereinbart. Die Blutspende-Einschränkungen für Homosexuelle stammen noch aus der Zeit der AIDS-Krise. Dahinter stand die Sorge, dass bei schwulen Männern das Risiko einer Weitergabe des Virus durch eine Blutspende besonders hoch sei.

Foto: Abdulhamid Hosbas / Anadolu Agency via AFP

Die Maßnahme wurde seit langem kritisiert; Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sie kürzlich als Diskriminierung bezeichnet. „Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung“, sagte er.  Der Neuregelung zufolge darf der Ausschluss als Blutspender künftig „nur auf Grundlage des jeweiligen individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen Person“ erfolgen, nicht aber allein wegen einer Gruppenzugehörigkeit oder wegen des Geschlechts der Sexualparterinnen oder -partner.

Zukünftig wird in §12 a Transfusionsgesetz ausdrücklich klargestellt: „Die Bewertung eines durch das Sexualverhalten bedingten Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, hat auf Grundlage des jeweiligen individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen Person zu erfolgen. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität der spendewilligen Person oder der Sexualpartnerinnen oder der Sexualpartner der spendewilligen Person dürfen bei der Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, nicht berücksichtigt werden.“ Dies gelte neben „Männern, die Sex mit Männern haben (MSM)“, auch für „Trans-Personen“. 

Foto: baek.de

Nach der bislang maßgeblichen Hämotherapie-Richtlinie der Bundesärztekammer von 2021 (männer* berichtete) dürfen Männer, die Sex mit Männern haben, nur dann Blut spenden, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Sexualverkehr mit „einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner“ hatten. Bei allen anderen Menschen bestand diese Sperre bislang dagegen nur bei „häufig wechselnden Partnerinnen und Partnern“. Der Bundestag verpflichtet die Bundesärztekammer nun mit seinem Votum, diese Richtlinie zu ändern.

Die Neuregelung wurde nicht als eigenes Gesetz vom Bundestag verabschiedet – sie wurde als Zusatz zum neuen Gesetz für die Unabhängige Partientenberatung (UPD) angenommen. Dieses nun verabschiedete Gesetz sieht im Kern vor, dass die Patientenberatung künftig in einer Stiftung bürgerlichen Rechts verstetigt werden soll. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll der Stiftung laut Gesetz mit Jahresbeginn 2024 einen Gesamtbetrag von jährlich 15 Millionen Euro zuweisen. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) können davon auf freiwilliger Basis sieben Prozent übernehmen.

Die UPD gibt es bereits seit 2011 als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Einrichtung berät kostenfrei zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen – unter anderem in Beratungsstellen, per Telefon und Internet, aber auch per Post.  *sah/AFP

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