#Interview • Endlich Bewegung bei der Polizei

by

Joschua Thuir ist der neue Vorsitzende von VelsPol Hessen, ein Netzwerk von Polizeibediensteten, Juristen und Interessierten, die sich mit queere Angelegenheiten im polizeilichen Kontext auseinandersetzen und sich für die Interessen der queeren Bevölkerung sowie für LSBTIQ*-Gleichstellung im Polizeidienst engagieren.

Der 30-jährige Polizeikommissar war vor seinem im vergangenen Jahr absolvierten Studium einige Jahre als Kontroll- und Streifenbeamter am Frankfurter Flughafen tätig und bildet nun als Lehrgruppenleiter und zugleich Lehrkraft im Bereich Recht und Verwaltung, Polizeianwärter*innen aus. VelsPol fordert seit Jahren Fortbildung für einen handlungssicheren Umgang in Verbindung mit dem queeren Teil der Bevölkerung, aber auch für ein verbessertes Arbeitsklima für queere Polizeibedienstete. Im Interview berichtet Joschua Thuir wie schwierig es ist, innerbehördlich Veränderungen herbeizuführen und welche Erfolge es dennoch zu verzeichnen gibt.

Foto: Ann-Katrin Britze


Joschua, bei unserem letzten Gespräch vor drei Jahren stand die Polizeidienstvorschrift 300 auf eurer Agenda; eine Vorschrift die insbesondere dir als trans* Mann enorme Probleme bereitet hat. Um was geht es dabei?

Die Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300) beinhaltet die gesundheitlichen Einstellungsvoraussetzungen, an denen sich die Polizeiärztlichen Dienste bei allen deutschen Polizeibehörden beim Auswahlverfahren orientieren müssen. Berufsinteressierte durchlaufen neben den Sport- und Wissenstest diese ärztlichen Untersuchungen, um eine Einstufung als polizeidiensttauglich oder -untauglich zu erhalten.

Diese PDV 300 wurde in den vergangenen Jahren überarbeitet und die neue Version wurde im Dezember 2020 endlich bei der Innenministerkonferenz einheitlich beschlossen.

Das Problem lag zum einen darin, dass diese PDV binärgeschlechtlich aufgebaut war. Das heißt sie bezog sich lediglich auf männliche und weibliche Einstellungsvoraussetzungen und setzt zudem geschlechterbezogene Körperlichkeiten voraus. Diese Kriterien konnten von trans* und inter* Personen schlicht weg nicht erfüllt werden.

Als Beispiel: Männer brauchen zumindest einen funktionierenden Hoden, was bei trans* Männern nicht gegeben ist. Auch Bauchhoden oder Leistenhoden wie sie bei inter* Personen vorkommen können, stellten ein Ausschlusskriterium da, selbst wenn sie funktionsfähig waren.

Hormontherapien sowohl bei trans* als auch inter* Menschen wurden zum Anlass genommen, um zu behaupten, es könnte Versorgungsengpässe bei längerfristigen Einsätzen geben. Zudem seien sich Polizeiärztliche Dienste möglicher Spätfolgen im Unklaren gewesen und unvorhersehbare Hormonschwankungen hätten angeblich Stimmungsschwankungen und Aggressionen verursachen können. Dabei war diese Besorgnis bei cis* Polizistinnen, die regelmäßig Hormonpräparate wie „die Pille“ einnehmen, nicht entstanden obwohl manche trans* Frauen genau dieselben Produkte verschrieben bekommen. Brustimplantate sind ebenfalls als Ausschlusskriterium aufgelistet gewesen. Dabei war egal ob es sich um einen Brustaufbau nach einem Brustkrebseingriff bei einer cis* Frau oder bei einem Brustaufbau bei einer trans* Frau handelte. Hier wurden Frauen gleichermaßen diskriminiert.

Die PDV 300 schloss folglich trans*, inter* und nicht-binäre Menschen von der Einstellung bei der Polizei aus – selbst wenn sie nachweislich kerngesund waren. Aber nicht nur bei den Einstellungstests sondern auch bei der Überprüfung zur Verbeamtung auf Lebzeiten nach der dreijährigen Probezeit trägt die PDV 300 eine entscheidende Rolle.

Ich hatte mein inneres Coming-out als trans* noch während der Ausbildung und wollte es damals nicht riskieren, wegen der PDV 300 aus dem Dienst entfernt zu werden. Also blieb mir bis zur Beendigung meiner Probezeit quasi nichts anderes übrig, als in der Rolle einer Frau zum Dienst zu gehen. Fünf Jahre lang bin ich als Lesbe zum Dienst gegangen, obwohl ich wusste, dass ich keine bin. Ich fühlte mich genötigt alle anzulügen, um diese Legende aufrecht zu erhalten. Hinzu kommt, dass ich mich in der Damenumkleidekabine umzog und nicht auf die Herrentoilette ging. Im privaten Bereich war es genau umgekehrt. Diese zwei Leben zu leben verlangte einiges von mir ab und stellte bisher meine größte berufliche Herausforderung dar.

VelsPol begleitet momentan mehrere Personen, die sich genau in dieser Situation befinden. Sie gehen als Hülle ihrer selbst zum Dienst und hoffen nicht aufzufliegen. Dieser Umstand wurde von den „Sicherheits“-Behörden bei der Einführung der PDV 300 vor einigen Jahrzehnten vermutlich unbewusst erzeugt – hingegen seit den Klageverfahren von trans* Männern in den 2000er Jahren bis 2020 wissentlich aufrechterhalten.

Foto: VelsPol Hessen

Wir verzeichnen mit den neuen Einstellungsvoraussetzungen einen großartigen Erfolg. Der Neuzugang von inter* und trans* Menschen sowie das Sichtbarwerden derer die sich bislang in ihrer Uniform versteckt haben, wird die Polizeikultur intern und das Verhältnis zwischen Polizei und queerer Bevölkerung in Zukunft positiv verändern. Zudem haben sich die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und die Möglichkeiten Zugang zum Beamtentum zu erhalten, insbesonder für trans* Arbeitssuchende verbessert. VelsPol konnte andere Vereine aber auch Bundestagsabgeordnete dazu motivieren, auf unterschiedlichsten Ebenen die vorherige staatliche Diskriminierung ins Gespräch zu bringen, Ausschlusskriterien zu hinterfragen und die Regierung mit diesem Missstand zu konfrontieren. Wir haben letztlich federführend dazu beigetragen, dass bei der Überarbeitung der PDV 300 wirklich alle Aspekte die für trans* und  inter* Personen eine unfaire Barriere darstellten, restlos gestrichen wurden. Ich persönlich verfolgte diese Vision ganze 10 Jahre lang und bin unfassbar glücklich, dass sie nun endlich in die Tat umgesetzt wurde!

Fraglich bleibt, ob die neue Version, welche laut Empfehlung des Bundesrates seit dem 1. Januar 2021 bundesweit bei allen 19 Polizeibehörden in Kraft treten sollte, in der Praxis entsprechend angewendet wird. Ich habe mich in meiner Diplomarbeit ausführlich mit den Einstellungsvoraussetzungen in Bezug auf trans* und inter* Personen beschäftigt und herausgefunden, dass nicht nur Polizeiärztliche Dienste sondern auch die Einstellungsberatung unbewusste Vorurteile haben, welche sich durchaus auf den Bewerbungsverlauf auswirken können.

Aus einer von mir im Jahr 2020 durchgeführten bundesweiten Umfrage ging hervor, dass mehrere trans* Berufsinteressierte bereits beim informatorischen Vorgespräch am Telefon von der Nachwuchsgewinnung abgelehnt wurden. Sowas würde vermutlich weiterhin passieren, wenn die Einstellungsberater*innen diesbezüglich nicht einen neuen Stand gebracht werden.

Darüber hinaus bedarf es einer Überarbeitung der zum Teil noch immer nur auf Frauen und Männer ausgelegten Formulare für die Einstellungstests. Müssen diverse Berufsinteressierte die Anforderungen für Männer oder die für Frauen erfüllen bei den sportlichen Tests?! Dies sind Fragen, mit denen sich noch nicht alle Polizeibehörden beschäftigt haben. Jedoch gibt es bereits Landespolizeien wie in Niedersachsen, welche diesbezüglich Lösungen gefunden haben und dazu bereit sind, anderen Behörden Benchmarking zu ermöglichen, damit es auch diesbezüglich einheitliche Standards gibt und nicht jede Behörde das Rad neu erfinden muss.

Foto: Ann-Katrin Britze

Ein weiterer wichtiger Punkt sind queere Bezüge, die in der allgemeinen Ausbildung bei der Polizei nicht vorkommen. Nun bist du selbst Lehrkraft – hast du diesbezüglich Spielraum?

Ja habe ich, denn die Lehre ist frei. Ich versuche die Inhalte, die mir damals in meiner Ausbildung gefehlt haben, in meinen Unterricht einzubauen. Dazu gehören insbesondere LSBTIQ*-Inhalte, aber auch Themen die allgemein mit Minderheiten, Sprachsensibilisierung und Vorurteilen zu tun haben. Nur ein kleines Beispiel: Die Lehrunterlagen die wir bei der Bundespolizei zur Verfügung gestellt bekommen, sind in der Regel ausschließlich männlich gegendert. Es ist also fast immer von „dem Täter“ und „dem Zeugen“ die Rede. Wenn ich Zeit finde selber ein Arbeitsblatt zu erstellen, dann formuliere ich das grundsätzlich mit gemischten Geschlechterrollen und lasse die Sachverhalte zum Beispiel bei einem CSD stattfinden anstatt bei einem erneuten rivalisierenden Fußballspiel.

Dies mache ich mit der Zielsetzung, die Bilder im Kopf zu verändern. Und natürlich, um ein Stück weit das Aufbrechen von Vorurteilen zu provozieren. Meine Auszubildenden erhalten hierdurch automatisch einen sensiblen Sprachgebrauch und bauen Hemmschwellen zu bestimmten Minderheiten ab, da sie nicht nur bestimmte Unterschiede, sondern auch Gemeinsamkeiten vermittelt bekommen. Zudem werden sie auf rechtliche Grauzonen im Umgang mit trans* und inter* Personen hingewiesen. Mit dem Wissen, das sie erhalten, können sie im späteren Umgang kompetent und rechtssicher auftreten. Zudem wird mit dem Thematisieren im Unterricht der Tabuisierung von bestimmten Themen in der Behörde entgegengewirkt.

Wie reagieren die Schüler*innen darauf?

Die sind super interessiert. Und ich war erstaunt, was sie schon alles wissen, auch was Begrifflichkeiten angeht. Das fand ich schön. Die Aufmerksamkeit ist deutlich höher wenn es um LGBTIQ* geht und die mündliche Mitarbeit steigt ebenfalls. Ich freue mich, dass die meisten frei und offen darüber diskutieren und sprechen. So sollte es sein.

Was müsste sich deiner Meinung nach in der Ausbildung ändern? Braucht es mehr spezielle Fortbildungen zum Thema?

Wir brauchen dringend standardisierte Lehrinhalte mit LSBTIQ* Bezug sowohl bei der Bundespolizei als auch bei der Landespolizei Hessen! Hierzu bedarf es keines extra Personals oder extra Unterrichtsstunden. Es bedarf auch nicht eines explizit schwulen Mannes oder einer trans* Frau, die etwas erklären, sondern LSBTIQ* Beispiele, die im Unterricht eingebaut werden – dort wo sie passen und Sinn machen. Zum Beispiel in den Bereichen Hasskriminalität, Umgang mit trans* und inter* Personen bei Durchsuchungsmaßnahmen, Verhältnis der Polizei zur Community aufgrund geschichtlicher Aspekte, wie dem §175 StGB oder der Grund warum queere Menschen seit 1969 am CSD demonstrieren gehen.

Diese Themen im Unterricht zu vermitteln darf nicht allein davon abhängen, ob die Person, die sie vermittelt, zufällig queer ist oder nicht. Das ist grob gesagt der Ansatz von VelsPol-Hessen.

Ich habe einen Kontakt zur Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Bereich Bundespolizei hergestellt und diese Anregungen persönlich bei der Leitung vorgetragen. Ich wurde daraufhin beauftragt meine Ideen zu den jeweiligen Ausbildungsfächern zu Papier zu bringen. Der Eingang wurde mir dankend bestätigt. Die Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des Curriculums wurde beauftragt die Inhalte einzupflegen. Wir sind gespannt, ob es klappt. Die Bundespolizei wäre damit die erste Polizeibehörde welche LSBTIQ* Inhalte im Ausbildungslehrplan verankert.

Beim letzten Bundesseminar von VelsPol 2019 hat der Bundespolizeipräsident Dr. Romann in seiner Empfangsrede die anwesenden Ansprechpersonen für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bei der Bundespolizei dazu aufgefordert, ein Konzept zu entwerfen, wie und wo die Bundespolizei LSBTIQ* Menschen unterstützen kann.

Es wurden zwei Konzepte ausgearbeitet und eingereicht. Unterschiedliche Leitungsebenen sind daran interessiert, sich mit uns zu Ideen mit queerem Themenbezug auszutauschen. Für diese Beteiligung sind wir auch sehr dankbar. Wir warten jetzt auf die konkrete Umsetzung unserer Anregungen.

Foto: VelsPol Hessen

Wie würdest du aus deiner Erfahrung heraus das Klima gegenüber queeren Menschen in der Polizei beurteilen? Oder anders gefragt: Muss man Angst haben, sich als Polizeibediensteter zu outen?

Kommt drauf an. Es gibt eine Studie von der Uni Bielefeld, die Interviews mit LSBT*-Bediensteten bei der Polizei durchgeführt hat. Da ging es unter anderem auch um Outing und die Erfahrung damit. Das Ergebnis war, dass Lesben nach ihrem Outing weniger Probleme hatten und dass das sogar positiv konditioniert war. Bei Männern fiel das Ergebnis hingegen eher negativ aus. Im Trans*-Bereich gab es ähnliche Ergebnisse:

Als trans* Frau gab es mehr, als trans* Mann hingegen eher weniger Probleme. Wobei trans* Personen sich wegen der alten PDV 300 ja überhaupt erst nach der Verbeamtung outen konnten beziehungsweise ihre Transition beginnen konnten, ohne sich in der Probezeit angreifbar zu machen.

Natürlich wäre es leichter sich zu outen, wenn es mehr geoutete Führungskräfte oder überhaupt geoutete Kolleg*innen oder allgemein mehr Diversität in der Behörde geben würde. Vieles hängt von der Haltung der eigenen Führungskräfte ab, das ist in Behörden genauso wie in der freien Wirtschaft. Wenn man eine*n Chefi*n hat, die oder der hinter einem steht, oder ein Team, das Flagge zeigt, dann ist ein Outing kein Problem, sondern ein Gewinn.

Aber weil die Bundespolizei und die Hessische Landespolizei dazu nach wie vor keine Fortbildungen anbieten sowie queere Herausforderungen – wie zum Beispiel richtiges Verhalten bei Outings – kein Teil der Ausbildung sind und die meisten mit LSBTIQ* keine Berührungspunkte haben, sondern eher Berührungsängste, gibt es sehr viel Unsicherheit und wenig Kompetenz.

Das gilt im Übrigen auch für den Dienst auf der Straße: Man möchte natürlich sicher auftreten und rechtmäßige Maßnahmen treffen. Aber wie will man das denn machen, wenn man es nicht gelernt hat? Wie kann man denn sicher auftreten, wenn man gar nicht weiß, ob das, was man tut überhaupt richtig ist? Allgemein würde ich mir wünschen, dass mehr Polizeibedienstete sich trauen, Haltung zu zeigen und den Mund aufmachen, wenn in den eigenen Reihen queerfeindliche Sprüche fallen. Die Behörden könnten zudem Gelegenheiten wie den internationalen Tag gegen LSBTIQ* Feindlichkeit (17. Mai), den Coming-out Day oder den Tag der Erinnerung an ermordete trans* Menschen (20. November) zum Anlass nehmen, Flaggen vor den Polizeigebäuden zu hissen. Der Kostenaufwand wäre verhältnismäßig gering – die Geste hingegen unbezahlbar.

Was hat es mit den Ansprechpersonen für gleichgeschlechtliche Lebensweisen (AgL) auf sich?

Die AgL gehen auf eine jahrelange Forderung von VelsPol zurück. Wir arbeiten eng mit ihnen zusammen, die meisten sind sogar Mitglied bei uns. Auch wenn sie ein wichtiges Zeichen sind und insbesondere für Outings im Dienst Unterstützung anbieten sowie für eine eventuelle Anzeigenerstattung als Vertrauensperson der queeren Community zur Verfügung stehen, können sie VelsPol nur ergänzen. Politische Forderungen, Petitionen zur Aktualisierung von geschlechterbezogenen Gesetzen sowie unbürokratische peer-to-peer Beratung und Hilfe außerhalb der Dienstzeit sind klare VelsPol-Aufgaben.

Gibt es noch einen kleinen Ausblick in die Zukunft? Du bringst also LSBTIQ* Inhalte in den Unterricht bei der Polizei ...

Ja, das stimmt wohl, aber ich unterrichte lediglich meine Lehrgruppe mit 22 Polizeianwärter*innen. Ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein.

Jedoch kann man beobachten, dass unsere Ideen nach und nach in der Aus- und Fortbildung sowohl bei der Bundespolizei als auch beim BKA Beachtung finden.

Erst vor kurzem durfte ich auf Initiative einer Kollegin vom BKA einen Vortrag zum Thema „Gender Diversity bei der Polizei“ beim Masterstudiengang der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Fachbereich Kriminalpolizei halten. Solche Anfragen kommen jetzt häufiger als noch zu Zeiten unseres letzten Interviews. Da ich als Lehrgruppenleiter die Möglichkeit habe, einzelne Projekttage zu organisieren, werde ich diese Option nutzen, um einen queeren Projekttag durchzuführen. Vielleicht schließen sich andere Lehrgruppen dieser Idee an – ich werde es dieser Tage anregen. In Bezug zur VelsPol Vereinsarbeit möchte ich noch ansprechen, dass wir auch Fragen von heterosexuellen Kolleg*innen beantworten.

Manche denken, wir wären nur für LSBTIQ* Personen zugänglich. Wir freuen uns jedoch über Anregungen sowohl aus den Behörden als auch von der Community. Zudem begrüßen wir neue Gesichter, die sich uns anschließen möchten – ganz unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität.


Kontakt über www.velspol-hessen.de, info@velspol-hessen.de und www.facebook.com/VelsPolHessen

Back to topbutton