Zwangsehe und Gewalt: Schwuler Sohn klagt Vater an

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Foto: Unsplash/ Nadine Shaabana

In einem aufsehenerregenden Verfahren am Landesgericht Korneuburg wurde ein 49-jähriger Mann freigesprochen, der von seinem 23-jährigen Sohn schwer belastet worden war. Die Anschuldigungen, die zu einer mehr als zweimonatigen Untersuchungshaft führten, umfassten Zwangsheirat, schwere Erpressung, langjährige Gewaltanwendung und versuchte schwere Nötigung.

Die Anklage baute auf Vorfälle auf, die bis ins Jahr 2010 zurückreichten, als der Angeklagte seinen damals minderjährigen Sohn im gemeinsamen Haushalt in Gänserndorf körperlich misshandelt haben soll. Der Hintergrund der Anklage deutete auf eine Unvereinbarkeit des Angeklagten mit der Homosexualität seines Sohnes hin, ein Konflikt, der tief in den familiären Beziehungen verwurzelt schien.

Die Verteidigung stellte die Anklagepunkte entschieden in Frage und brachte Zeugen aus dem familiären Umfeld vor, die die Vorwürfe nicht bestätigen konnten. Ein besonderes Augenmerk lag auf der angeblichen Zwangsheirat, die sich als die dritte Eheschließung des Sohnes herausstellte, aus der zudem zwei Kinder hervorgegangen waren.

Eine entscheidende Wende im Prozess ergab sich, als der Sohn aufgerufen wurde, auszusagen, sich jedoch entschied, von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Dies führte dazu, dass ohne seine Aussage die Anklage keine solide Basis mehr hatte.

Ohne eindeutige Beweise für die Schuld des Angeklagten kam es schließlich zu einem Freispruch. Der Mann, der die Zeit seit dem 14. Dezember des vorangegangenen Jahres in Untersuchungshaft verbracht hatte, wurde somit entlastet. *mk Quelle: NÖN

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