UPDATE • BAMF gesteht Fehlentscheidung in beiden Fällen ein!

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Am 16.1. schockte eine Mitteilung des Queer Refugees Network Leipzig. Zwei schwulen Tunesiern wurde dort Asyl mit fast menschenverachtenden Begründungen verweigert. Heute nun die freudige Nachricht, dass das BAMF seine Ablehnung in einem Fall zurückgezogen habe. Einen Tag später ist auch die zweite Entscheidung revidiert worden!

Foto: Franz Sauerteig

„Als Queer Refugees Network Leipzig begrüßen wir die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sehr, die Ablehnung des Asylantrags eines schwulen Geflüchteten aus Tunesien zurückzunehmen und sein Recht auf Flüchtlingseigenschaften anzuerkennen. Damit gesteht das BAMF ein, in diesem Fall falsch entschieden zu haben uns korrigiert die getroffene Fehlentscheidung.

Der 28- jährige schwule Mann, der nun die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt bekommen hat, wurde in seinem Herkunftsland von der Polizei körperlich und sexuell misshandelt. Trotzdem wurde sein Asylgesuch abgewiesen. Nach unserer Pressemitteilung, in welcher wir diesen und einen weiteren Fall schilderten, meldete sich am 19.01.17 das BAMF und sagte die erneute Prüfung der Fälle zu.

Heute erreichte uns die freudige Nachricht, dass es eine Aufhebung des Bescheids und eine Anerkennung des Asylgesuchs für eine der betroffenen Personen gibt.

Dies ist nun ein Fall, bei dem wir eine Anerkennung auch mithilfe einer Sichtbarmachung und öffentlicher Unterstützung erreichen konnten. Nicht alle lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und inter* Geflüchteten haben Zugang zu entsprechenden Strukturen und Hilfsangeboten, sofern diese überhaupt vorhanden sind. Daher ist eine Sensibilisierung der Mitarbeitenden des BAMF bezüglich LSBTI* nach wie vor zwingend erforderlich, um weitere Fehlentscheidungen zu vermeiden. Nun erwarten wir eine schnelle Prüfung und Anerkennung für die anderen Menschen aus Tunesien." (Sabrina Latz, Queer Refugees Network Leipzig)

Der ursprüngliche Bericht mit Statements des BAMF und des QFNL

UPDATE 8. Februar

Über Facebook teilte das Queer Refugees Network Leipzig mit, dass auch der zweite Fall in der erneuten Prüfung anerkannt wurde. Bei dem Tunesier hatte das BAMF unterstellt, der Mann habe seine Homosexualität freiwillig diskret gelebt und deswegen kein Anrecht auf Asyl.

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