REGENBOGENFAMILIEN – DOCH MEHR RECHTE?

© Foto: Deutscher Bundestag / Simone M. Neumann

Die Grünen hatten im Bundestag in einer Anfrage umfassende Informationen zum rechtlichen Stand von Regenbogenfamilien von der Bundesregierung verlangt. In der Antwort der Bundesregierung wird angedeutet, dass es noch weitere Gleichstellungsmaßnahmen geben könnte.

Konkret wird auf die Einrichtung eines „interdisziplinären Arbeitskreises zum Abstammungsrecht“ hingewiesen. Im Abstammungsrecht könnte zum Beispiel geklärt werden, dass lesbische Mütter in einer Lebenspartnerschaft beide als Mutter anerkannt würden ohne, dass eine von ihnen nach der Geburt erst ein Adoptionsverfahren durchlaufen muss.

Außerdem soll sich der Arbeitskreis damit befassen, ob es „durch die Zunahme familiärer Strukturen, in denen zur Familie des Kindes mehr als zwei Eltern gehören, im Hinblick auf das Auseinanderfallen von biologischer, sozialer und rechtlicher Elternschaft Anlass zu Rechtsänderungen gibt.“

Auch im Umgang mit homosexuellen Pflegeeltern könnte durchaus noch Spielraum für Anpassungen sein. Hier lägen zurzeit keine validen Daten vor. •ck

Back to topbutton