BÜRGERRECHT IST BÜRGERS PFLICHT

Spanien hatte 2006 das Pflichtfach Bürgerrechtskunde an den Schulen des Landes eingeführt. Inhaltlich werden die in der Verfassung garantierten Grundrechte, gewaltfreie Konfliktlösung und die Rechte von Minderheiten behandelt. Katholische Elternverbände hatten geklagt.

Der oberste spanische Gerichtshof hat nun entschieden, dass Schüler den Besuch des Unterrichts nicht verweigern dürfen. Das Recht der Eltern auf religiöse und moralische Erziehung werde durch den Bürgerrechtsunterricht nicht verletzt, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung.

Besonders der im Lehrplan vorgesehene Passus zur Geschichte der Homosexualität und die Aufklärung darüber, dass Schwule und Lesben nicht diskriminiert werden dürften, hatte konservative Kreise verärgert. Es wurde befürchtet, dass an den Schulen „Werbung“ für Homosexualität gemacht werde.

Die Richter wiesen darauf hin, dass zwar die verfassungsrechtlich garantierten Grundwerte gelehrt werden sollen, nicht aber moralische Grundvorstellungen vorgegeben werden dürften.

Die Gegner der Bürgerrechtskunde erwägen nun einen Gang vor das Verfassungsgericht des Landes. •ck

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