ERBEN LEICHT(ER) GEMACHT

Gute Neuigkeiten aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Benachteiligung homosexueller Lebenspartner im Erbschaftsrecht für verfassungswidrig erklärt. Die Ungleichbehandlung sei mit dem Gleichheitssatz im Artikel 3 des Grundgesetztes unvereinbar, entschieden die Richter.

Nachdem schwule und lesbische Lebenspartner, „wie Ehegatten in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft“ leben, lasse sich deren steuerliche Benachteiligung nicht mehr durch den besonderen staatlichen Schutz von Ehe und Familie rechtfertigen, hieß es aus Karlsruhe. Immerhin hätten ja auch Schwule und Lesben den Anspruch, beim Tod eines Partners den früheren gemeinsamen Lebensstandard weiter halten zu können. Die Verfassungsbeschwerde wurde von einem Mann und einer Frau eingelegt, deren jeweilige Partner im Jahr 2001 und 2002 gestorben waren.

Grüne und FDP begrüßten die Entscheidung. Volker Beck, erster parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, nannte es einen „guten Tag für alle Homosexuellen in Deutschland“, und forderte, der nächste Schritt müsse unverzüglich folgen. „Die Diskriminierung im Einkommensteuerrecht und in der Beamtenversorgung müsse „unverzüglich ein Ende haben“. FDP-Mann Michael Kauch gab an, der Beschluss sei „von hoher Wichtigkeit, er mache klar, dass es „keine verfassungsrechtliche Legitimation für die Diskriminierung Homosexueller im Steuerrecht“ gibt.

Neben allgemeiner Zustimmung, gibt das Urteil aus Karlsruhe auch Anlass zum Streit. Denn, wie Volker Beck anmahnt, „die Verfassungswidrigkeit der Benachteiligung Homosexueller bei der Erbschaftssteuer war seit langem bekannt“. Michael Kauch dagegen teilte mit, das Kabinett habe bereits vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung schwuler und lesbischer Paare im Erbschaftsrecht ausgearbeitet – das stimmt. Allerdings bleibt der Entwurf der Bundesregierung weit hinter den, vom Verfassungsgericht angeordneten Verpflichtungen zurück. Nach Weisung aus Karlsruhe muss die Regierung jetzt nämlich auch eine bis 2001 rückwirkende Lösung finden. Und es ist auch richtig, dass die Rot-Grüne Regierung bereits 2001 eine entsprechende Gesetzesänderung vorgeschlagen hatte, die damals im Bundesrat blockiert wurde - von einer schwarz-gelben Mehrheit. Aus der FDP heißt es nun, man erwarte vom Koalitionspartner CDU, „dass er seinen Widerstand gegen die Gleichstellung auch bei der Einkommensteuer aufgibt“ – mal sehen.

Sicher ist: Das Verfassungsurteil ist ein großer Schritt in die Richtige Richtung. Welche Konsequenzen es längerfristig haben wird, bleibt abzuwarten. •sn

Back to topbutton