GLEICHSTELLUNG VON BEAMTEN

Ab dem 1.Januar 2011 gilt in Bayern das „Gesetz zum neuen Dienstrecht“, das die Gleichstellung von „verpartnerten Beamten und Richtern im gesamten Beamtenbesoldungs- und Versorgungsrecht mit ihren verheirateten Kollegen“ sichert. Den Fortschritt begrüßt auch LSVD-Vorstand Hannah Lea. Sie empfiehlt zudem: „Wir raten allen verpartnerten bayerischen Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richtern, die ihnen rechtswidrig vorenthaltenen rückständigen Bezüge nachzufordern und einzuklagen bzw. die schon laufenden Verfahren hinsichtlich der rückständigen Beträge fortzuführen.“ Hannah Lea betont, dass die rückständigen Bezüge nicht verjährt sind und der LSVD bei der Geltendmachung gern unterstützende Hilfe anbietet. Auf seine Homepage stellt der Verband dazu die passenden Musterformulare. •ds

Internet: WWW.LSVD.DE

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