GEZ-GEBÜHREN JETZT ZURÜCKFORDERN!

Noch bis zum 31. Dezember 2009 können verpartnerte Schwule und Lesben Rückforderungsansprüche für das Jahr 2006 gegen die GEZ gelten machen. Darauf wies jetzt die Verbraucherzentrale Hamburg hin.

Mit Bezug auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem April dieses Jahres erklärten die Verbraucherschützer, dass viele Gebührenpflichtige für das Autoradio doppelt abgerechnet wurden, dies aber unzulässig sei. Eheleute und eingetragene Partner seien bei den Rundfunkgebühren gleich zu behandeln, also müsse auch nur ein Partner für das Autoradio bezahlen. •ck

INFORMATION DER VERBRAUCHERZENTRALE:

Von dieser Neuregelung profitieren diejenigen Lebenspartnerschaften, die bislang für ihr Autoradio zusätzlich Rundfunkgebühren zahlen mussten. Wer das bisher getan hat, sollte eine Kopie der Partnerschaftsurkunde unter Angabe der Namen und Teilnehmernummern beider PartnerInnen an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) senden. Das sollte am besten per Einschreiben mit Rückschein gemacht werden. Das betreffende Rundfunkgerät wird dann abgemeldet. Zuviel gezahlte Rundfunkgebühren müssen ab Beginn der eingetragenen Lebenspartnerschaft zurückerstattet werden – maximal für drei Jahre plus des laufenden Kalenderjahres.

Das kann im Einzelfall bis zu € 198 betragen, je nachdem wie lange schon “doppelt“ bezahlt wurde.

Beratung zum Thema Rundfunkgebühren:

Mo-Do 10-11 Uhr telefonische Beratung unter 040/24832270, per Mail an Rundfunkgebuehren@vzhh.de

Internet: WWW.VZHH.DE

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