UPDATE: HOMOPHOBES HOTEL VERURTEILT

Wie blu bereits im Dezember 2010 berichtete, verloren die Inhaber eines Hotels in Großbritannien ein Gerichtsverfahren, weil sie einem schwulen Paar die Übernachtung verweigert hatten. Jetzt steht die Höhe des Schadenerstzes fest.

Das in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Paar Martyn Hall und Steven Preddy buchte 2008 ein Doppelzimmer im Chymorvah Private Hotel in Marizon, Cornwall (Großbritannien). Im Hotel hieß es dann jedoch nach Angaben des Paares, dass einem gleichgeschlechtlichen Paar kein Zimmer angeboten werden könne.

Auf der Hotelwebsite stünden diesbezüglich klare Bedingungen für eine Buchung. Die Besitzer hätten eine hohe Achtung vor der Ehe und vergäben aus diesem Grund Doppelzimmer nur an heterosexuelle verheiratete Paare. Das Paar verklagte daraufhin die Besitzer auf umgerechnet 6.000 Euro.

Sie gewannen vor dem Amtsgericht in Bristol und bekamen pro Person immerhin 1.800 Pfund (2.350 Euro). Nach dem britischen Equality Act, dem Gleichbehandlungsgesetz in Großbritannien, war das Buchungsverbot Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung.

Auch in Deutschland würde das allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz im Bürgerlichen Gesetzbuch greifen. Es darf niemand wegen seiner sexuellen Orientierung bei Zugang zu Dienstleistungen ausgeschlossen werden. Das Gesetz verbietet Benachteiligungen wegen der Rasse, der Ethik, dem Geschlecht, der Behinderung, dem Alter und der sexuellen Identität. •bs

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