BLUTIGE ANFÄNGER?

Kürzlich hatte die Fraktion der Linken im Bundestag von der Regierung erfahren wollen, wie es um das Blutspendeverbot für Schwule bestellt ist. Die Linke möchte, wie auch Homosexuellenaktivisten, dass das Verbot wegen seiner diskriminierenden Ausformulierung abgeschafft und durch eine auf tatsächliches Sexualverhalten abzielende Regelung ersetzt wird. Die Antwort aus dem Bundesgesundheitsministerium zeugt laut Dr. Barbara Höll, der Sprecherin für gleichgeschlechtliche Lebensweisen der Bundestagsfraktion DIE LINKE, von mangelndem Sachverstand.

„Die Bundesregierung behauptet, dass schwule Männer künftig nicht mehr generell von der freiwilligen Blutspende ausgeschlossen werden, obwohl dies weiterhin erklärte Absicht ist. Wenn das Bundesgesundheitsministerium nicht dazu in der Lage ist, die neu gefassten Richtlinien der Bundesärztekammer zur freiwilligen Blutspende fachlich zu bewerten, so ist dies peinlich. Wieder einmal beweist das Bundesgesundheitsministerium, dass ihm der entsprechende Sachverstand fehlt. Oberste Priorität bei Blutspenden muss der Ausschluss von durch Blut übertragbare Infektionen sein. Deshalb ist es notwendig sehr strenge Kriterien anzulegen. DIE LINKE hält einen generellen Ausschluss von schwulen Männern für diskriminierend. Die Sicherheit der Blutspende könnte weiterhin insbesondere durch eine gezielte Befragung der potentiellen Blutspenderinnen und -spender nach den individuellen Risiken gewährleistet werden.“

Das zuständige Gesundheitsministerium behauptet in der Antwort auf die Kleine Anfrage der LINKEN: „Homosexualität ist in den Hämotherapierichtlinien der Bundesärztekammer in der neuen Fassung vom 9.Juli 2010 nicht mehr – wie in früheren Versionen – als Ausschlusskriterium von der Blutspende genannt. Die Blutspendekriterien sind risikobezogen gefasst, damit mögliche Risiken für Spenderinnen und Spender sowie Empfängerinnen und Empfänger von Blutkomponenten möglichst gering gehalten werden. (…) „Maßgeblicher Anknüpfungspunkt für den Ausschluss von der Blutspende ist also nicht die sexuelle Orientierung der potentiellen Spender, sondern das erhöhte Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten durch das Sexualverhalten“

Dies entspricht nicht den Fakten, denn in Richtlinien heißt es zu den Personengruppen die ausgeschlossen werden:

„Personen, deren Sexualverhalten ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten, wie HBV, HCV oder HIV bergen: heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten, z. B. Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern, Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM), männliche und weibliche Prostituierte“ Zudem bestätigt das Redaktionskomitee der Richtlinien:

„Das Redaktionskomitee „Richtlinien Hämotherapie“ spricht sich ebenfalls dafür aus, an dem Dauerausschluss von MSM von der Blutspende festzuhalten.“

Barbara Höll weiter: „Falls der Wunsch Vater des Gedankens war, dass schwule Männer fortan auch bei der freiwilligen Blutspende nicht mehr diskriminiert werden, so sollte das Bundesgesundheitsministerium dies gegenüber der Bundesärztekammer deutlich machen. Doch es wäre sicherlich sinnvoll, wenn es sich zuvor fachlich ausreichend informieren würde.“ •ck/pm

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