KARLSRUHE DIE NÄCHSTE

Es läuft nicht gut für die Koalition. Nach Wahlrecht und Beamtenbesoldung kippte das Bundesverfassungsgericht nun wieder ein Gesetz der Regierung Merkel und stuft es als verfassungswidrig ein. Diesmal urteilten die Richter, dass die Befreiung eingetragener Lebenspartner von der Grunderwerbssteuer rückwirkend bis zur Einführung der Lebenspartnerschaft 2001 gewährt werden müsse.

Eine Ungleichbehandlung gegenüber der Ehe sei nicht zulässig, da auch eingetragene Lebenspartner „familien- und erbrechtlich gleichgestellt“ sind und ebenso miteinander „in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft“ leben. Die besondere Förderung von Ehe und Familie dürfe nicht zur Benachteiligung anderer Lebensformen führen, die eheähnlich geregelt sind. •ck

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