Familienstand vs. Sexualität

Der nächste Schlag gegen die Gleichstellung Eingetragener Partnerschaften seitens der großen Koalition ist erfolgt. Auf die "Kleine Anfrage" der Fraktion "Die Linke" reagierte die Bundesregierung mit einem Pamphlet, nachdem alles in Ordnung sei, Eingetragene Partnerschaften im Renten- und Steuerrecht mit der Ehe gleichbehandelt würden und keine Widersprüche zum AGG (Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) bestünden.

Wörtlich ist zu lesen: „Soweit Ehen und Lebenspartnerschaften im Renten- und Steuerrecht unterschiedlich behandelt werden (…), beruht dies auf dem Familienstand und nicht auf der sexuellen Orientierung".

Aha. So einfach ist das also. Eingetragene Lebenspartner sind weiterhin „steuerrechtlich Fremde“ und daher werden sie eben anders behandelt als Ehepartner?

Wir hoffen dieser Schuss geht nach hinten los, wenn Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durchgefochten werden. Dort wurde eine ähnlich dummdreiste Vorgehensweise der französischen Behörden im Adoptionsrecht Homosexueller kürzlich abgestraft. Auch in diesem Verfahren wurde behauptet, die Benachteiligung hätte nichts mit der Sexualität zu tun. Dies sah der Gerichtshof anders und bezog sich im Urteil gegen den Französischen Staat auf gültiges Recht für Heteros, dass dementsprechend natürlich auch für Homos gelte. Liebe Bundesregierung: Wird es nicht peinlich erst vor Gericht Fehler einsehen zu müssen?

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