WANN WERDEN DIE KIRCHEN ENTMACHTET?

Gerade hatten sich LSVD und schwul-lesbische Medien zu Recht über die Antidiskriminierungsstelle des Bundes aufgeregt, weil als Hauptredner der Vorsitzende Glaubenskommission der deutschen Bischofskonferenz Kardinal Lehmann geladen wurde. Steht doch aber die katholische Kirche in Deutschland ganz oben auf der Liste der diskriminierenden Arbeitgeber (Kündigungsgründe unter anderem: Offene Homosexualität und Eingetragene Partnerschaft). Jetzt bekommen Kirchen auch noch Rückenwind von der europäischen Kommission. Diese bestätigte ein irisches Gesetz, welches es kirchlichen Arbeitgebern, in diesem Fall Schulen, erlaubt, homosexuelle Arbeitnehmer zu entlassen. Die irischen Behörden machten geltend, dass es nur um eine kleine Ausnahme in der Gleichbehandlung gehe. Die Kommission akzeptiert, dass Arbeitgeber nicht den „Ethos einer Institution, für den sie arbeiten untergraben sollten.“ 95% der irischen Grundschulen sind katholisch geführt…

KOMMENTAR:

"Freiheit ist die Freiheit des Andersdenkenden" (Rosa Luxemburg)

Ich möchte mit der Aufforderung Kirchen zu entmachten keinem Gläubigen zu Nahe treten. Sicherlich ist die Religionsfreiheit ein unumstößliches Menschenrecht und darf nicht angetastet werden. Aber: Auch die Freiheit seine sexuelle Präferenz auszuleben ist ein solches Menschenrecht. Der Staat ist gefordert, den hier bestehenden Konflikt zu verstehen und zu bekämpfen. Es kann nicht sein, dass die christlichen Kirchen per se ein Recht haben, ihre Freiheit über die Andersdenkender / Anderslebender zu stellen. Wo bleibt zum Beispiel das Recht homosexuell und katholischen Glaubens zu sein? Glaube ist eine innere Einstellung und darf nicht instrumentalisiert und institutionalisiert werden, um andere Grundrechte außer Kraft zu setzen. (ck)

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