KONTROVERS – CSU: DIE GETRIEBENEN

© Foto: Bayerisches Finanzministerium

Wenn man sich zurzeit als schwuler Mann anschaut, was im Bundestag los ist, wenn es um die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft geht, könnte man denken, im falschen Film zu sein. Scheibchen für Scheibchen trägt das Bundesverfassungsgericht der Regierung auf, die bestehenden Ungleichbehandlungen abzustellen, weil sie verfassungswidrig sind.

Besonders unrühmlich kam dabei einmal mehr die bayerische CSU weg, die nun sogar vom stellvertretenden Vorsitzenden des Gerichts Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof in einem Interview scharf kritisiert wurde, weil sie das Gericht wegen der Entscheidung zum Adoptionsrecht angegriffen hatte. Das Gericht sei „kein Organ, was Glücksgefühle wecken soll“. Es trage lediglich dafür Sorge, dass die Grundrechte eingehalten, die Bürger geschützt und der Staat rechtlich einwandfrei organisiert werde, so der Jurist.

Auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts können Beamte in eingetragenen Lebenspartnerschaften in Bayern mit einmr kräftigen Geldsegen rechnen: Sie haben Anspruch auf eine Nachzahlung des Familienzuschlags für die vergangenen zwölf Jahre seit Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft. Finanzstaatssekretär Franz Pschierer (CSU) brachte einen diesbezüglichen Gesetzentwurf dazu in den Landtag ein. Vermutlich nicht unter Glücksgefühlen. •ck

Finanzstaatssekretär Franz Pschierer (CSU)

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