15 JAHRE LEGALITÄT

Am 10. März 1994 wurde der „Schwulenparagraf“ 175 durch den Bundestag aus dem Strafgesetzbuch der Bundesrepublik gestrichen. Eine Ära von 123 Jahren der Verfolgung Homosexueller in Deutschland ging damit endgültig zu Ende.

Viele jüngere Schwule können es sich vielleicht nicht mehr vorstellen, aber ca. 50.000 Männer wurden in der Bundesrepublik nach Paragraf 175 verfolgt, verhaftet und inhaftiert – ganze Lebensentwürfe zunichte gemacht, Berufslaufbahnen zerstört, soziale Ächtung war an der Tagesordnung.

Was trotz Abschaffung des so genannten Schwulenparagrafen bis heute nicht geschehen ist, ist eine Entschuldigung für die Unrechtsurteile dieser Zeit. Zwar wird inzwischen an die Verfolgten erinnert und die Politik taut etwas auf, aber eine wirkliche Wiedergutmachung fehlt.

Die Fraktion „Die Linke“ im deutschen Bundestag hat einen diesbezüglichen Antrag vorbereitet. Andreas Günther, Bundessprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft DIE LINKE.queer: „Die endgültige Streichung des §175 vor 15 Jahren markiert ein historisches Datum, da damit nach mehr als 120 Jahren die Strafverfolgung von schwulen Männern beendet wurde. Die Verfolgung, Verhaftung und Inhaftierung schwuler Männer in der Nachkriegszeit übertrifft die „Kommunistenverfolgung“ der Nachkriegszeit, und stellt die wohl größte Menschenrechtsverletzung in der Geschichte der Bundesrepublik dar. Wir müssen nun endlich auch die Opfer der Verfolgung in beiden deutschen Staaten rehabilitieren und entschädigen. Die Fraktion „Die Linke“ im deutschen Bundestag hat hierzu einen Antrag erarbeitet, bei der sowohl Die Grünen, als auch die SPD in 1. Lesung generelles wohlwollen signalisierten. Sie sollten den Worten Taten folgen lassen, damit die Opfer dieser Menschenrechtsverletzung endlich Gerechtigkeit widerfährt.“

blu begrüßt die Initiative der Fraktion „Die Linke“. Es wird Zeit, denn die Opfer haben es verdient, noch zu Lebzeiten zu erfahren, dass dieser Rechtsstaat Fehler gemacht hat. •ck

Back to topbutton