OPFER DES PARAGRAPHEN 175 STGB ENTSCHÄDIGEN

Zum 40. Jahrestag der Reform des Paragraphen 175 erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher:

Die Opfer des Paragraphen 175 StGB müssen endlich rehabilitiert und entschädigt werden. Vor vierzig Jahren, am 1. September 1969, wurde in der Bundesrepublik Homosexualität zwischen erwachsenen Männern endlich entkriminalisiert. Bis dahin war das Nazi-Strafrecht gegen Homosexuelle unverändert in Kraft geblieben.

Durch über 50.000 Strafurteile gegen Homosexuelle hat die Bundesrepublik zehntausendfach die Menschenrechte eklatant verletzt. Dieses Unrecht muss aufgearbeitet, die Betroffenen müssen rehabilitiert und entschädigt werden. CDU/CSU, SPD und FDP haben das vor wenigen Monaten im Bundestag noch abgelehnt. Wir werden das Thema in der nächsten Wahlperiode erneut auf die Tagesordnung setzen.

In über 80 Staaten ist Homosexualität heute noch strafbar. Gerade angesichts seiner Geschichte hat Deutschland eine besondere Verantwortung, für die Menschenrechte von Schwulen und Lesben einzutreten. Die Bundesregierung muss sich viel stärker für die Entkriminalisierung von Homosexualität einsetzen. Leisetreterei darf es nicht geben. •www.volkerbeck.de

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