SCHLESWIG-HOLSTEIN STELLT GLEICH – TROTZDEM KLAGEN!

Ganz unauffällig hat die CDU/FDP-Koalition im nördlichsten Bundesland das Beamtenrecht reformiert und Eingetragene Lebenspartnerschaften im Landesdienstrecht mit der Ehe gleichgestellt. Leider nicht rückwirkend, wie es die Rechtsprechung gebietet und es andere Bundesländer realisiert haben.

Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD): „Anders als Hamburg hat die Regierung in Kiel die rückwirkende Gleichstellung abgelehnt. Der LSVD hatte in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf die Gleichstellung zum Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2000/78/EG am 02.12.2003 gefordert. Diese rückwirkende Regelung ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts geboten. Zudem haben unter Bezug auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2009 inzwischen mehrere Verwaltungsgerichte unabhängig vom jeweiligen Landesbeamtenrecht den Betroffenen ab Datum der Verpartnerung dieselben Leistungen zugesprochen wie verheirateten Beamten. Wegen der rückständigen Beträge müssen die anhängigen Prozesse fortgeführt werden. Wir raten allen Betroffenen, ihre Ansprüche einzuklagen, denn diese rückständigen Beträge sind nicht verjährt. •ck/LSVD

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