SEXISMUS BEI DER BEWERBERWAHL

Die Textpassagen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) klingen liberal und gerecht für alle. Wer allerdings glaubt, dass es bei der Stellensuche nur um die persönlichen Qualifikationen und Fähigkeiten geht, irrt sich gewaltig. Tatsächlich ist Sexismus bei Arbeitgebern in Stellenausschreibungen und Begründungen von abgelehnten Bewerbern noch weit verbreitet.

So kursiert zurzeit beispielsweise ine Stellenausschreibung des Berliner Klubs „Berghain“ auf Facebook, in der eine „zuverlässige, männliche Reinigungskraft“ gesucht wird. Diese geschlechtsspezifische Formulierung stellt einen klaren Verstoß gegen das AGG dar, die zur geschlechtsneutralen Ausschreibung von Stellen verpflichtet. Ob es sich dabei um ein Versehen aus Flüchtigkeit oder eine tatsächliche Diskriminierung von Frauen handelt, ist noch unklar.

Auch innerhalb der britischen Modeunternehmens „Fred Perry“ werden Bewerber nicht immer gleich behandelt. Nachdem die Marke in den vergangenen Jahren erfolgreich gegen ihr rechtes Image ankämpfte, zeigt sich die Leitung der Berliner Filiale erstaunlich sexistisch. Bei der Besetzung einer Mitarbeiterstelle lehnte sie einen männlichen Bewerber nach dem Probearbeiten offen mit der Begründung ab, dass sich die Ausschreibung ausschließlich auf eine Verkäuferin bezog. Der Bewerber wandte sich daraufhin an unsere Redaktion.

Bewerber sollten derartige Begründungen nicht einfach hinnehmen und sich wehren. In diesen Fällen kann die Antidiskriminierungsstelle des Bundes weiterhelfen. Betroffene werden dort von fachkundigen Juristen über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert, gegen Diskriminierungen vorzugehen.

Wer allerdings von einem kirchlich getragenen Arbeitgeber aufgrund seiner sexuellen Orientierung gefeuert wird, hat keine Chance. Das kirchliche Arbeitsrecht wurde im AGG ausgeklammert. Egal, ob man nun als Pastor, Pfleger oder Lohnbuchsachbearbeiter beschäftigt ist. •gie/ck

Internet: DIE ANTIDISKRIMINIERUNGSSTELLE DES BUNDES IM NETZ

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