VERFAHREN GEGEN ÖSTERREICH

Zwar hat das Verfassungsgericht von Österreich vor sieben Jahren den Schwulenparagraphen 209 des Strafgesetzbuches aufgehoben, eine Rehabilitierung der Opfer erfolgte aber nicht. Die Einträge im Strafregister blieben offenbar bestehen.

Diesen Umstand nimmt jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte genauer unter die Lupe und veranlasste ein Verfahren gegen die Alpenrepublik, in dem geklärt werden soll, ob eine den Menschenrechtskonventionen widersprechende Benachteiligung Homosexueller vorliegt.

Dadurch, dass frühere Verurteilungen nach § 209 StGB im Strafregister eingetragen bleiben, könne es bei einem späteren Vergehen zu einer höheren Strafe kommen, weil der Strafregistereintrag als Erschwerungsgrund angesehen werden kann. Dies wäre eine eindeutige Benachteiligung wegen der sexuellen Identität und menschenrechtswidrig, wie auch Helmut Graupner, der Präsident des Rechtskomitees Lambda erklärte.

Mit einer Entscheidung des Gerichtshofes wird erst in ein bis zwei Jahren gerechnet. •ck

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