HOMOURTEILE BLEIBEN RECHTENS

Was haben viele Regimekritiker der ehemaligen DDR und homosexuelle Opfer des Paragraphen 175 gemeinsam? Sie wurden nach heutigem Recht in schwer wiegender Weise in ihrer Menschenwürde verletzt.

Wo liegen die Unterschiede bei beiden Opfergruppen? Für die Unrechtsurteile unter dem SED-Regime hat der Bundestag die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze beschlossen, die Unrechtsurteile und Verwaltungsentscheidungen aufheben und sogar Nachteilsausgleiche für Opfer vorsehen, die z.B. wegen ihrer religiösen Überzeugung ihren Job verloren haben.

Nicht so im Falle der Opfer des Schwulenparagraphen 175. Erst 1994 wurde dieser endgültig aus dem Strafgesetzbuch beseitigt, bis in die 1960er-Jahre wurde er in der durch die Nazis verschärften Form in der Bundesrepublik weiter angewendet.

Grüne und Die Linke wollten jetzt im Bundestag erreichen, dass die Urteile gegen Schwule rückwirkend aufgehoben werden, weil sie nach heutigem Recht gegen die Menschenwürde verstießen. Auch diese Opfer haben ihre Lebensgrundlage verloren, ihnen wurden Titel aberkannt und die Berufsausübung untersagt. Teilweise erlitten sie lange Haftstrafen mit den daraus resultierenden sozialen Nachteilen.

Das sehen die Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP zwar genauso, FDP-Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen sagte sogar, dass man sich für die Urteile aus heutiger Sicht schämen müsse, aber mit einem Hinweis auf die Gewaltenteilung sei es dem Parlament nicht möglich, frühere Urteile aufzuheben.

Antrag abgelehnt!

blu wundert sich: Warum wird seitens der Bundesregierung mit zweierlei Maß gemessen? Sind Schwule nur Opfer zweiter Klasse? Es wird Zeit, dass der sexuellen Orientierung der gleiche Stellenwert, wie z.B. der religiösen Überzeugung eingeräumt wird. Viele Länder machen dies vor – Deutschland hinkt hinterher. •ck

Internet: ARTIKEL DREI - GRUNDGESETZAKTION DES LSVD

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