KEINE BENACHTEILIGUNG, WEIL BENACHTEILIGT

Bundesverteidigungsminister Dr. Franz Josef Jung sieht im Ausschluss der Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner von der kostenfreien medizinischen Versorgung von Soldatinnen und Soldaten, die ihren Dienst in den USA absolvieren, keine Diskriminierung.

Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD):

"Die Argumentation von Bundesverteidigungsminister Jung ist reiner Zynismus: Er rechtfertigt die Diskriminierung mit der ohnehin bestehenden Benachteiligung.

Es ist ein Skandal, dass Ehegatten von Angestellten, die bei der Bundeswehr beschäftigt sind, in die beitragsfreie gesetzliche Familienversicherung mit einbezogen werden, während die Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von Soldaten den entsprechenden Schutz, nämlich die Beihilfe, nicht erhalten.

CDU/CSU rechtfertigen das mit dem Schutz von Ehe und Familie. Wir fragen den Bundesminister der Verteidigung, ob er tatsächlich glaubt, dass die Ehefreudigkeit der Bevölkerung zunimmt oder die Stabilität der Ehen gestärkt wird, wenn eingetragene Lebenspartner von Soldatinnen und Soldaten weder in die gesetzliche Familienversicherung einbezogen noch bei der Beihilfe berücksichtigt werden?

Der tatsächliche Grund ist ein anderer: Bundesminister Dr. Jung sieht offensichtlich nur heterosexuelle Soldatinnen und Soldaten als vollwertige Staatsbürger an. Er will offenbar wieder an die diskriminierende Praxis anknüpfen, die die Bundeswehr im Jahre 2000 aufgegeben hatte.

Hintergrund: Das Bundesministerium der Verteidigung bereitet mit den USA eine „Sanitätsvereinbarung“ vor, aufgrund der in den USA stationierte Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie deren Ehegatten in den Sanitätseinrichtungen der US-Streitkräfte eine kostenfreie medizinische Versorgung erhalten sollen. Der LSVD hatte an den Bundesminister der Verteidigung appelliert, in die Vereinbarung auch die Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von Soldatinnen und Soldaten einzubeziehen. Das hat Jung in einem Schreiben an den LSVD mit der Begründung abgelehnt, dass sich der Anwendungsbereich der Sanitätsvereinbarung auf Angehörige beschränke, die bei der Beihilfe berücksichtigt würden. Da dies bei eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht der Fall sei, komme „es nicht zu einer Benachteiligung der eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, da diese nicht anders behandelt werden als im Inland“." •WWW.LSVD.DE

Internet: DER LSVD IM WELTNETZ

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