Fehlende Gerechtigkeit in Österreich

Alle Länder, die der UNO angehören verpflichten sich mit ihrem Beitritt, geltende UNO Rechte anzuerkennen. Dabei machen auch die Menschenrechtskonventionen keine Ausnahme. Österreich dafür umso mehr. Der Diskriminierungsschutz in unserem Nachbarland ist so differenziert geregelt, dass Behinderte und Homosexuelle mit komplett unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen leben. So können schwule und lesbische Österreicher/-innen lediglich im Beruf auf das Antidiskriminierungsgesetz zurückgreifen. Behinderte und ethnische Minderheiten hingegen erhalten auch in Fragen der sozialen Sicherheit, Bildung und der Gesundheitsdienste einen gesonderten Schutz. Dieses Ungleichgewicht blieb auch vor dem UNO-Ausschuss nicht verborgen, doch darf dieser ausschließlich Empfehlungen aussprechen. Eine bindende Wirkung haben die Hinweise leider nicht. Nun macht sich die homosexuelle Initiative Wien (kurz HOSI) daran, eine entsprechende Gesetzesausweitung von der österreichischen Regierung zu fordern.

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