URTEIL: SCHULFRIEDEN MUSS GEWÄHRLEISTET SEIN

An Berliner Schulen wird es keine Gebetsräume geben. Das haben die Richter des Oberverwaltungsgerichts entschieden. Jörg Steiner vom Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) begrüßt diese Entscheidung: „Der Schulfrieden muss gewährleistet werden. Das Gericht hat zu Recht erkannt, dass eine Aufspaltung der Schülerschaft nach religiöser Überzeugung kontraproduktiv für das offene und tolerante Miteinander wäre.“ Das Gericht trage damit der Lebensrealität an den Berliner Schulen Rechnung, indem es die Glaubensfreiheit von Nicht- und Andersgläubigen schützt. Ein vom Berliner Senat in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es auch für gläubige muslimische Schüler keine Zumutung darstellt, ihre Gebete außerhalb der Schulzeit zu tätigen. •rm

Internet: www.berlin.lsvd.de

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