STEURLICHE GLEICHSTELLUNG – BUNDESVERASSUNGSGERICHT STELLT ULTIMATUM

© FOTO: DEUTSCHER BUNDESTAG / LICHTBLICK A. MELDE

Laut Pressemeldungen hat das Bundesverfassungsgericht den Bundestag aufgefordert, die rückwirkende steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnern und Eheleuten bei der Grunderwerbssteuer bis zum 18. Juni umzusetzen. Schwule und lesbische Paare sind hier gegenüber heterosexuellen benachteiligt.

Im letzten Jahr hatte Karlsruhe die Gleichstellung bereits angemahnt und dem Gesetzgeber bis Ende 2012 Zeit gegeben, das Urteil umzusetzen. Die Bundesregierung hat die entsprechenden Entwürfe zusammen mit dem Jahressteuergesetz eingebracht, dieses Vorhaben scheiterte allerdings, weil SPD, Grüne und DIE LINKE über ihre Mehrheit im Bundesrat auch die steuerliche Gleichstellung im Einkommenssteuerrecht (Ehegattensplitting) durchsetzen wollte. Dies wiederum wollte die Union nicht, daher landete das Gesetz inklusive Reform der Grunderwerbssteuer in Ablage P. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes, die auch schon andeuteten, dass ihre Entscheidung im Einkommensteuerrecht, die noch für den Sommer erwartet wird, gleichlautend ausfallen wird, wollen sich im Juni zusammensetzen um zu überprüfen, ob das Parlament der Aufforderung nachgekommen ist, ansonsten drohen Vollstreckungsmaßnahmen. •ck

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