RELIGIONSFREIHEIT RECHTFERTIGT KEINE DISKRIMINIERUNG

Der oberste Gerichtshof in Kalifornien hat erneut die Rechte Homosexueller gestärkt. Nachdem vor drei Monaten das Verbot der Homoehe gekippt worden war, entschieden die Richter nun zu Gunsten einer lesbischen Klägerin, die Ärzte verklagt hatte. Diese verweigerten der 36-jährigen Guadelupe Benitez eine Fruchtbarkeitsbehandlung, weil es ihrer religiösen Überzeugung widerspräche, einer Homosexuellen zu einem Kind zu verhelfen. Dem widersprachen die obersten Richter einstimmig und hoben ein Urteil niederer Instanz auf, dass noch die Ärzte und ihre Religionsfreiheit begünstigte. Die Religionsfreiheit rechtfertige keine Diskriminierung, so die Richter in der Urteilsbegründung.•ck

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