EINIGUNG IN BUDAPEST

Das von der Budapester Polizei ausgesprochene CSD-Verbot für den 18. Juni ist rechtswidrig gewesen. Dies entschied nun ein Bezirksgericht. Anlass für das Verbot war eine geänderte Streckenführung seitens der Veranstalter, die auch am Parlament Ungarns vorbeiführen sollte. Dies hätte laut Polizeientscheidung zu „überproportionalen Verkehrsbehinderungen“ geführt.

Die schwullesbische Veranstalterorganisation Rainbow Mission Foundation hatte gegen die Entscheidung gerichtliche Beschwerde eingelegt und laut Medieninformationen nun recht bekommen. Die positive Grundsatzentscheidung über den CSD sei bereits gefällt worden, die Änderungen im Streckenverlauf seien mit einigen einfachen Verkehrsregelungen zu bewältigen, so das Gericht. •ck

Internet: BUDAPESTPRIDE 2011

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